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Europol: Überwachungsbefugnisse deutlich erweitert

Am vergangenen Dienstag ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, die es Europol erlaubt, auch die Daten nicht verdächtiger Personen im großen Stil auszuwerten. Faktisch findet auf diesem Wege eine Legalisierung – auch vergangener – Massenüberwachung statt.

Verarbeitung personenbezogener Daten wird erleichtert

Kern der neuen Verordnung ist die deutliche Ausweitung der Europol-Befugnisse bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten. So darf die EU-Behörde fortan „personenbezogene Daten ohne die Kategorisierung der betroffenen Person“ verarbeiten, sofern das im Rahmen einer Ermittlung notwendig erscheint. Konkret bedeutet das, dass die Behörde bei Datenauswertungen nicht mehr auf die Daten Verdächtiger beschränkt ist. Was die Polizeiarbeit erleichtern soll, bedeutet dabei auch einen massiven Eingriff in die Privatsphäre unzähliger Privatpersonen: Ihre Daten könnten, sollten sie zufällig bei Europol landen, dort ausgewertet und weiterverwendet werden.

Unwahrscheinlich ist das nicht: Die Verordnung gestattet es Europol auch, Daten von großen Unternehmen wie Facebook oder Google, von Banken sowie von Fluglinien aufzunehmen, zu speichern und auszuwerten. Diese Befugnis gilt dabei explizit auch für Daten aus Drittländern, sofern in diesen Datenschutzregelungen bestehen.

Insgesamt wird der Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre von Privatpersonen durch die neue Verordnung massiv untergraben. Wo bisher lediglich Verdächtige in Ermittlungsverfahren Eingriffe in ihre Datenautonomie zu befürchten hat, gilt das nun für schlechterdings alle Menschen in der EU sowie in diversen Drittstaaten.

Übergangsregelung legalisiert vergangene Datenauswertungen

Eine Übergangsregelung deutet darauf hin, dass Europol in der Praxis bereits in der Vergangenheit so verfahren ist: Die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Staatsanwaltschaft und die EU-Justizbehörde Eurojust können erklären, dass die Regelung auch auf ältere Datenbestände angewendet werden kann. Das wiederum war Anlass zur Kritik: Unrechtmäßige Datensammlungen und -verarbeitungen aus der Vergangenheit könnten mit der neuen Verordnung kurzerhand legalisiert werden – und die entsprechenden Datenbestände damit weiterhin ausgewertet und gespeichert werden.

Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski wies bereits 2020 darauf hin, dass Europol-Beschäftigte ihre Kompetenzen und Befugnisse mit massenhafter Datensammlung und -auswertung deutlich überschritten. Ferner machte er darauf aufmerksam, dass etwa Opfer und Zeugen von Straftaten damit Gefahr liefen, „unrechtmäßig mit einer kriminellen Aktivität in der gesamten EU in Verbindung gebracht zu werden“. Dieses von Wiewiórowski ist nun legal – auch rückwirkend.

Datenschutzbeauftragter hat Zweifel an Rechtmäßigkeit

Bezüglich der rückwirkenden Legalisierung hat Wiewiórowski zudem Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert. Weiterhin sieht Wiewiórowski seine Position als EU-Datenschutzbeauftragter untergraben: Erst zu Beginn des laufenden Jahres hatte er angeordnet, dass Europol erhobene Daten Unverdächtiger innerhalb von sechs Monaten löschen muss und nicht weiterverarbeiten darf. Diese Anordnung ist nun hinfällig. Seine Kontrollmöglichkeiten bezüglich Europol sind damit enorm geschrumpft. Wiewiórowski sieht in der neuen Verordnung darüber hinaus eine Einschränkung von Grundrechten. Die genannten Probleme waren bereits bei der Vorstellung der nun in Kraft getretenen Verordnung diskutiert worden. Die Kritik an der neuen Verordnung reiht sich unterdessen ein in weitere Vorwürfe gegen Europol. So war etwa im Rahmen des Hacks von Enchrochats darüber diskutiert worden, inwiefern die EU-Behörde mit ihrem Vorgehen Rechtsstaatsprinzipien verletze.

Die weitere Entwicklung zumindest hinsichtlich der rückwirkenden Legalisierung illegal gespeicherter und ausgewerteter Daten bleibt abzuwarten.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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