News

EU-Parlament stimmt für neues EU-Urheberrecht

Das EU-Parlament stimmte in seiner letzten Sitzung für ein neues EU-Urheberrecht. Der erste Anlauf, ein solches in die Wege zu leiten, war gescheitert. Nun wurden auch die beiden in der Öffentlichkeit umstrittenen Paragraphen, die die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger und eine automatische Vorabfilterung von Inhalten im Internet vorschreiben, in die Reform aufgenommen.

Dass das bestehende EU-Urheberrecht, welches aus dem Jahr 2001 stammt, dringend reformbedürftig ist, wird von keiner Seite bestritten. Sowohl Befürworter als auch Gegner der jetzigen Reform wünschen sich ein modernes Urheberrecht, das den Erfordernissen einer digitaleren Zeit angepasst ist. Sie wollen hierbei jedoch vollkommen unterschiedliche Wege beschreiten.

Die Befürworter der nun in die Wege geleiteten Reform sprechen sich beispielsweise für die Einführung eines europaweiten Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus. Dies bedeutet in der Konsequenz beispielsweise, dass Plattformen wie „Google News“ nicht mehr ungefragt Schlagzeilen und Ausschnitte aus Artikel übernehmen dürfen. Die Betreiber derartiger Plattformen müssten fortan um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls für eine solche bezahlen. Auf der einen Seite wird dadurch tatsächlich die Position der Presseverleger gestärkt, deren Inhalte im Internet bisher zum Teil unentgeltlich verbreitet wurden. Kritiker bemängeln jedoch, dass auf diesem Wege Plattformen wie „Google News“, die Interessenten schnell und gebündelt Informationen zur Verfügung stellen, geschwächt würden.

Wesentlich umstrittener und dadurch auch wesentlich stärker im Fokus der Öffentlichkeit ist jedoch eine andere Regelung, die nun ebenfalls in die Wege geleitet wurde. Diese schreibt vor, dass Plattformen wie „YouTube“ oder „Facebook“ von Nutzern hochgeladene Inhalte noch während des Hochladens auf Urheberrechtsverstöße überprüfen müssen. In der Praxis wird dies wohl nur durch Uploadfilter möglich werden. Befürworter der Reform sehen hierin eine Möglichkeit, die unerlaubte Verbreitung geschützter Inhalte zu unterbinden, während Kritiker eine Beschränkung des freien Internets befürchten. So wird etwa angeführt, Uploadfilter könnten nicht zwischen einem geschützten Werk und einer Parodie oder einem Zitat aus einem geschützten Werk unterscheiden. Auf diesem Wege könnte es zu einer erheblichen Einschränkung der Ausdrucksmöglichkeiten im Internet kommen, was letztendlich auch der Grundidee, Kreativschaffende zu stärken, widerspräche. Schließlich würde diesen beispielsweise die Möglichkeit genommen, eigene Werke, die sich direkt auf andere Werke beziehen, diese zitieren, parodieren oder in anderer Weise aufgreifen, im Internet zu veröffentlichen.

Der „Bundesverband Digitale Wirtschaft“ spricht beispielsweise von einem „unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungsfreiheit im Netz“. Der „eco-Verband der Internetwirtschaft“ wird noch deutlicher und spricht von „Zensurinfrastrukturen“. Fest steht in jedem Falle, dass die Uploadfilter, sofern sie wirklich eingeführt werden, das Internet grundlegend verändern und in jedem Falle einschränken werden. Die Bundesregierung lehnte derartige Uploadfilter im Koalitionsvertrag im Übrigen ab. Ein Statement zur jetzigen Abstimmung des EU-Parlements wurde noch nicht veröffentlicht.

Bevor die Uploadfilter endgültig beschlossen werden, muss der zuständige EU-Berichterstatter zunächst in Verhandlungen mit dem Ministerrat eintreten. Das in diesen Verhandlungen zu beschließende endgültige Gesetz muss dann noch einmal vom EU-Parlament bestätigt werden. Die jetzt erfolgte Abstimmung ist also nicht endgültig und stellt noch keine Einführung des neuen EU-Gesetzes dar.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"