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EU-Rat stoppt umstrittene Copyright-Reform überraschend

Die geplante Novellierung des EU-Copyright beschäftigt die Mitgliedsstaaten bereits seit 2016. Besonders das Leistungsschutzrecht und die Upload-Filter sind in der Politik aber besonders bei Netzaktivisten strittige Punkte, bei denen sich bisher kein Kompromiss finden ließ, der alle Parteien zufrieden stellen konnte. Nun hat der EU-Rat, der eigentlich kürzlich seine Position zu den neuen Urheberrechtsrichtlinien festlegen wollte, überraschend beide Punkte vorerst abgesagt.

Die eigentlich freudige Nachricht wurde leider nicht durch eine plötzliche Meinungsänderung bei den EU-Ratsmitgliedern ausgelöst, sondern einzig dadurch verursacht, dass die EU-Mitgliedsstaaten keine gemeinsame Verhandlungsposition finden konnten. Die für Montag geplanten Verhandlungen mit dem Europaparlament können aus diesem Grund nicht stattfinden, da den Vertretern des EU-Rats schlicht eine gemeinsame Position fehlt, die sie gegenüber dem Europaparlament vertreten könnten. Mitverantwortlich sind dafür auch die im Vorfeld stattgefundenen europaweiten Proteste, die sich vor allen gegen Artikel 11 (Upload-Filter) und Artikel 13 (Leistungsschutzrecht) gerichtet haben.

Julia Reda, Vertreterin der Piratenpartei im Europaparlament erklärte auf ihrer persönlichen Internetpräsenz, dass 11 Mitgliedsstaaten den Kompromissvorschlag der rumänischen Ratspräsidentschaft nicht akzeptieren wollen. Gegen die Kompromissvorschlag gestimmt haben neben Deutschland auch Belgien, die Niederlande, Finnland, Slowenien, Italien, Polen, Schweden, Kroatien, Luxemburg und Portugal.

Auch die Verleger, die ursprünglich für die Einführung eines Leistungsschutzrechts nach deutschem Vorbild waren, haben inzwischen teilweise ihre Meinung geändert und sprechen sich gegen ein Leistungsschutzrecht aus. Dies liegt vermutlich auch daran, dass mit Google eine der wichtigsten Besucherquellen demonstriert hat, welche Auswirkungen die Einführungen auf die Suchmaschine und damit indirekt auch auf die Angebote der Verlage haben könnte. Die gewünschten Mehreinnahmen durch kostenpflichtige Lizenzen, die Angebote wie Google News bei einer Einführung des Leistungsschutzrechts erwerben müssten, können den Wegfall der Einnahmen durch die geringeren Besucher aller Wahrscheinlichkeit nach nicht aufwiegen, wie die großen Verlage in Deutschland bereits bemerkt haben.

Endgültig gestoppt ist die Einführung der Copyright-Reform durch die Uneinigkeit im EU-Rat allerdings noch nicht. Eine Entscheidung wird jedoch erst nach der anstehenden EU-Wahl im Mai erwartet. Da der derzeitige Kompromiss weder Gegner noch Befürworter der neuen Richtlinien glücklich macht, sind weitere Verhandlungsrunden nötig, die wie die Erfahrung gezeigt hat schnell mehrere Monate in Anspruch nehmen könnten.

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