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EuGH bestätigt Millionen-Bußgeld gegen namhafte Laufwerkshersteller

Die EU-Kommission konnte einen Erfolg vor Gericht verzeichnen. So hat das Exekutivorgan der Europäischen Union seitens des EuGH eine Bestätigung seiner verhängten Strafzahlung in Millionenhöhe gegen einige namhafte Laufwerkshersteller von optischen Laufwerken erhalten. Aufgrund von rechtswidrigen Absprachen verlangte die Kommission Bußgelder von Samsung, Toshiba und anderen Unternehmen.

Laufwerkshersteller zahlen insgesamt 116 Millionen Euro Bußgeld

Die Vorwürfe, die im Raum stehen, scheinen nun zu einem Großteil durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt worden zu seien. So befand das oberste Gericht der EU, dass die Unternehmen Sony Optiarc, Sony, Toshiba Samsung Storage Technology und Quanta Storage zu Recht ein Bußgeld in Höhe von zusammengerechnet 116 Millionen Euro zahlen müssen. Im Fokus des Ganzen steht ein gemeinschaftlicher Verstoß der genannten Hersteller gegen das europäische Wettbewerbsrecht. So sollen sie vorsätzlich ein Kartell gegründet haben. Zwar bestätigte der EuGH in seinem Urteil die Vorwürfe gegen Sony und die anderen Hersteller. Allerdings sah er auch Anlass, das Vorgehen der EU-Kommission zu hinterfragen.

Verfahren gegen Laufwerkshersteller von 2012

Vor allem auf EU-Ebene mahlen die behördlichen Mühlen mitunter extrem langsam. Da verwundert es auch kaum, dass das eigentliche Verfahren, welches nun vor dem EuGH verhandelt wurde, bereits 2012 von der EU-Kommission ins Leben gerufen wurde. Nach drei Jahren Arbeit konnten die zuständigen Hüter des Kartellrechts dann feststellen, dass es zu Verstößen gekommen war. Insbesondere in den Jahren 2004 bis 2008 sollen die namhaften Hersteller untereinander Absprachen getätigt haben, die einer Kartellbildung gleichkommen. Dabei ging es insbesondere um Laufwerkstechnik für Computer von HP und Dell. Die beiden Weltmarktführer in Sachen PC-Technik tätigten regelmäßig Ausschreibungen, um Hersteller für die eigenen Laufwerke ausfindig zu machen. Entsprechende Reaktionen auf die Ausschreibungen sollen die Laufwerkshersteller dann untereinander abgesprochen haben. Dabei wollten sie für sich das bestmögliche Ergebnis in Form eines hohen Preises erzielen. Es folgte ein Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe von der EU-Kommission.

Laufwerkshersteller zogen vor Gericht

Natürlich ließen sich die Hersteller dieses Vorgehen nicht gefallen. Kurzerhand zogen sie deshalb zunächst vor das Gericht der Europäischen Union. Dort fand im Jahr 2019 das Gerichtsverfahren statt. Nachdem das erstinstanzliche Gericht jedoch die Klage abwies und damit das Bußgeld bestätigte, legten die Hersteller Rechtsmittel ein und zogen sogleich vor den EuGH. Hierbei konnten sie sogar einen kleinen Erfolg erringen. Anders als das Gericht der Europäischen Union sah der EuGH die Vorwürfe der Laufwerkshersteller zumindest zu einem gewissen Teil als berechtigt an. Insbesondere der Vorwurf seitens der EU-Kommission, dass es auch über die bekannten Absprachen hinaus weitere kartellrechtswidrige Abstimmungen gegeben habe, wurde aus Sicht des EuGH nicht ausreichend untermauert.

Am Ergebnis ändert sich nichts

Allerdings hat das Urteil des EuGH lediglich positive Auswirkungen für den Ruf der betreffenden Hersteller. Schließlich soll sich laut Gericht nichts an der von der EU-Kommission verhängten Geldstrafe ändern. Andere Unternehmen wie beispielsweise Intel hatten da dieses Jahr mehr Glück. Folglich scheint das oberste Gericht der EU den Verstoß gegen das Kartellrecht noch immer als schwerwiegend anzusehen. Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings noch nicht. Schließlich bleiben Sony und den anderen mutmaßlichen Kartellrechtsbrechern nun zwei Monate und zehn Tage Zeit, um gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Sollten sie dieses Recht nicht wahrnehmen, ist die Zahlung von insgesamt 116 Millionen Euro beschlossene Sache. Damit kann die EU-Kommission endlich mal wieder einen Erfolg im Wettbewerbsrecht verzeichnen. Gegen Apple geht das oberste europäische Exekutivorgan derzeit ebenfalls vor.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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