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EU-Urteil: 2,4 Milliarden Euro Strafe für Google

Bereits vor rund vier Jahren hatte die EU-Kommission eine Strafe gegen den Suchmaschinengiganten verhängt. Hintergrund waren Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht. Google hatte seinerzeit gegen die Strafe geklagt – ohne Erfolg, denn die 2,4 Mrd. Euro Strafe wurden nun vom EU-Gericht bestätigt.

Strafe für Google in Milliardenhöhe

Hintergrund der Klage seien wettbewerbsschädigende Praktiken bei Googles Preisvergleichsdienst, bei dem Google einen eigenen Vergleich gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzuge. Das EU-Gericht hat eine Wettbewerbsstrafe der Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt, wie die Richter in Luxemburg in der vergangenen Woche bekanntgaben. Google kann nun allerdings noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Das Unternehmen habe gegen mit der Praxis gegen das EU-Kartellrecht verstoßen, indem es seine „marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber“ ausgenutzt habe, um die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes in der Anzeige an vorderster Stelle zu platzieren, hieß es seitens der zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager im Jahr 2017. Vergleichbare Konkurrenzdienste seien dadurch herabgestuft worden.

Diese Praktiken haben Google in 13 europäischen Ländern angewandt, unter anderem auch in Deutschland. Google selbst bezeichnete die Entscheidung als „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“ falsch.

Die Strafen gegen Google summieren sich

Ob der Konzern gegen das Urteil Einspruch erheben wird, bleibt abzuwarten. Es ist nur eine von nunmehr drei EU-Wettbewerbsstrafen gegen Google, die mittlerweile in der Summe auf über acht Milliarden Euro kommen.

So wurde etwa wegen der Wettbewerbslage beim meistverwendeten Smartphone-Betriebssystem der Welt (Android) im Jahr 2018 die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro fällig. Lediglich acht Monate später kamen weitere 1,49 Milliarden Euro hinzu, weil Google bei der Suchmaschinenwerbung im Dienst „AdSense for Search“ aus Sicht der EU-Komission andere Anbieter unzulässigerweise behindert habe. Auch gegen diese beiden Strafen geht Google rechtlich vor.

Für den Europäischen Verbraucherschutzorganisation Beuc könnte das Urteil einen Wendepunkt für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Internet darstellen. Google habe die Verbraucher daran gehindert, auf potenziell günstigere Angebote zuzugreifen, indem es seine eigenen Ergebnisse vorrangig anzeigte und damit die Konkurrenten praktisch ausgeblendet habe. Die Entscheidung der EU-Kommission sei ein wichtiger erster Schritt gewesen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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