Das Europaparlament hat trotz seit Jahren anhaltenden Widerstands aus der Bevölkerung und Teilen der Wirtschaft dazu entschieden die viel diskutierte Urheberrechtsreform (PDF) zu verabschieden. In der Abstimmung stimmten von 658 anwesenden Abgeordneten 348 für die Einführung, 274 stimmten dagegen und 36 enthielten sich. Ein weiterer Antrag, der das Ziel hatte über besonders strittige Punkte wie den Uploadfilter (Artikel 13) gesondert zu entscheiden, konnte hingegen keine Mehrheit erreichen. Hier stimmen 312 Abgeordnete dafür ab, 317 waren dagegen.
Bevor die Urheberrechtsreform in Kraft tritt, muss der Rat der Europäischen Union noch über die Einführung abstimmen. Sollte auch der Rat sich am 9. April für die Einführung entscheiden, wäre der Gesetzgebungsprozess damit abgeschlossen. Dabei handelt es sich praktisch nur noch um eine Formsache, da die beiden Staaten Deutschland und Frankreich, die die größte Bevölkerung und somit auch die meisten Stimmen innerhalb des EU-Rat besitzen auch für die Einbringen des vom EU-Parlament verabschiedeten Kompromissvorschlags verantwortlich waren. Eine abweichende Entscheidung der beiden Staaten im EU-Rat, die eine qualifizierte Mehrheit und somit die Verabschiedung der Reform verhindern könnte, ist somit mehr als unwahrscheinlich.
Als letzte Chance besteht dann nur noch ein Verbot durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der 2012 bereits in einem Urteil ein Gesetz verhindert hat, das Uploadfilter in einer anderen Form einführen wollte. Ob die Richter auch im aktuellen Fall die komplette Urheberrechtsreform oder zumindest umstrittene Punkte wie das Leistungsschutzrecht und die Uploadfilter verbieten ist jedoch fraglich.
Nach der Verabschiedung der Reform durch den EU-Rat haben die einzelnen Mitgliedsstaaten noch zwei Jahre Zeit, um die Reform der EU in nationale Gesetze umzusetzen. Staaten, die bis zu diesem Zeitpunkt die Vorgaben noch nicht umgesetzt haben, müssen mit Strafzahlungen rechnen.