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Grenzbehörden von EU und USA wollen enger zusammenarbeiten

Washington übt derzeit einen gewaltigen Druck auf die Europäische Union aus. So verlangt die US-Regierung von allen Mitgliedsstaaten der EU und weiteren Staaten, dass sie all ihre Datenbanken mit registrierten biometrischen Personendaten zur Verfügung stellen. Andernfalls könnte dies Konsequenzen haben, die insbesondere die Einreise in die USA erschweren dürften.

Wiedereinführung der Visumspflicht steht im Raum

Für EU-Bürger ist die Einreise in die Vereinigten Staaten seit einigen Jahrzehnten überaus bequem. So können sie ohne spezielles Visum in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten einreisen. Einzige Voraussetzung ist, dass man nicht länger als 90 Tage im Land verbleibt und nur zu beruflichen oder touristischen Zwecken im Land verbleibt. Dies gilt natürlich auch für Deutsche Staatsbürger. Bereits im Jahr 2006 fand eine Verschärfung der Vorschrift statt. So mussten die Betroffenen Besucher der USA seit diesem Jahr auch einen Reisepass bei sich führen, der grundlegende biometrische Daten zu der Person beinhaltet.

Obendrein registriert die USA bei jeder Einreise neben Aufnahmen des Gesichts auch Fingerabdruckdaten der Urlauber. Diese hinzugekommene Regelung wird nun noch weiter verschärft. So möchte die USA kurzerhand nicht mehr nur selbst relevante Personendaten sammeln. Darüber hinaus möchte die US-Regierung nun Zugriff auf die relevanten Datenbanken der EU-Mitgliedsstaaten erhalten. Dies hat die in Washington sitzende Regierung den betroffenen Ländern nun im Rahmen eines Aufforderungsschreiben mitgeteilt.

Mehr Zusammenarbeit bei Grenzsicherheit

Was auf den ersten Blick nach einer schwerwiegenden Bitte klingen mag, soll Aussagen der USA zufolge insbesondere für eine wachsende Partnerschaft im Bereich der Grenzsicherheit sorgen. Diese als Enhanced Border Security Partnership (EBSP) bezeichnete Zusammenarbeit wurde nicht nur seitens der in Washington sitzenden US-Regierung an die EU-Mitglieder herangetragen. Obendrein hat beispielsweise auch die in Berlin ansässige US-Botschaft eine entsprechende Bitte an die Bundesregierung herangetragen. Die dafür zuständige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bestätigte dies auf Nachfrage des Parlaments.

In der Antwort hieß es seitens des Bundesministeriums:

„Im Wesentlichen soll damit wohl unter anderem ein Austausch von biometrischen Daten, unter anderem von Reisenden, ermöglicht werden“

Viel lässt sich aus dieser Aussage leider nicht herauslesen. Dies verwundert nicht wirklich, da die Information wohl auch für das Innenministerium noch relativ frisch sein dürfte. Dementsprechend dürften noch detaillierte Regelungen zu klären sein. Im Rahmen der Antwort äußerte sich das Ministerium auch zu einem möglichen Beginn der Regelung. Hier ist das Jahr 2027 geplant.

Details noch unbekannt

Es wirkt fast so als würden wir bislang nur wissen, ab wann die neue Regelung in Kraft treten soll. Schließlich fehlen derzeit insbesondere noch wichtige Daten dazu, welche Datenbanken genau in die Regelung aufgenommen werden sollen. Spannend dürften für die US-Grenzbehörden wohl vor allem die sogenannten INPOL-Dateien sein. Hierbei handelt es sich um gesammelte Fingerabdrücke, die insbesondere der Polizei in Deutschland die Arbeit erleichtern soll. Der Umfang der Datenbank ist mit Informationen zu knapp 5,5 Millionen Personen äußerst umfangreich. Da hier nicht nur die Daten Krimineller, sondern auch Asylsuchender gespeichert werden, ist es aber mehr als fraglich, ob auf diese ohne Weiteres von den US-Behörden zugegriffen werden darf.

Zugriff auf Fingerabdrücke bereits jetzt möglich

Übrigens ist es keineswegs so, als könnten die USA nicht schon jetzt auf entsprechende Datensätze zugreifen. Insbesondere ein Zugriff auf in Deutschland gespeicherte Fingerabdrücke ist bereits jetzt möglich. Allerdings müssen hierfür strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Demnach dürfen die US-Behörden nur dann zugreifen, wenn eine „ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Sicherheit“ vorliegt. Allerdings gehen die Zugriffsrechte in diesem Fall noch weiter. Neben biometrischen Daten würde Deutschland sogar DNA-Daten herausgeben, wenn ein entsprechender Fall vorliegt. Um den Zugriff im Ernstfall so unkompliziert wie möglich zu gestalten, steht auch eine Schnittstelle fest. So kommt es dann zu einem Datenaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Federal Bureau of Investigation (FBI).

Dieses Abkommen gilt wechselseitig, weshalb auch die deutsche Polizeibehörde davon profitiert. Doch es besteht ein entscheidender Unterschied zwischen der jetzigen Regelung und der von den USA geforderten Novellierung. Schließlich muss man derzeit zunächst eine Anfrage stellen, um auf entsprechende Daten zugreifen zu können. Ein unmittelbarer Zugriff ist nicht möglich. Dies soll sich ändern. So könnten ab 2027 die US-Behörden direkt auf biometrische Daten von EU-Bürgern zugreifen, ohne das betroffene Land darüber zu informieren. Dies würde zwar die Überprüfung von Reisenden deutlich erleichtern, stellt aber auch einen empfindlichen Eingriff in das Datenschutzrecht der Betroffenen dar.

Israel hat bereits zugestimmt

Während sich die EU selbst zunächst über das Thema beratschlagen möchte, scheint ein anderer US-Partner bereits deutlich weiter zu sein. Israel hat nämlich den Forderungen der US-Regierung unvermittelt zugestimmt. So lässt es zumindest das US-Heimatschutzministerium verlauten. Dies ist durchaus interessant. Schließlich hatte Israel bis dato keinen Platz auf der begehrten Teilnehmerliste des sogenannten „Visa Waiver Program“. Damit überholt es quasi die vierzig Staaten, die gegenwärtig außen vorgenommen werden, wenn es um den Zwang eines Visums geht.

Obwohl die Anordnung der USA gezielt jeden einzelnen Staat aus dem Programm betraf, möchte die EU sich diesbezüglich über eine gemeinsame Antwort verständigen. Dies verwundert ein wenig, da die EU den USA damit sogar mehr Zugriffsrechte geben könnte, als verlangt werden. Schließlich sind die gesammelten EU-Datenbanken noch wertvoller als die der einzelnen Staaten. Da die USA allerdings auch an die EU-Kommission selbst eine entsprechende schriftliche Mitteilung gesendet hat, könnte dies durchaus seitens der US-Regierung beabsichtigt worden sein.

EU setzt auf gemeinsame Datenbank

Auch im Bereich der relevanten Datenspeicher möchte die Europäische Union ganz offensichtlich an einem Strang ziehen. Dies gilt insbesondere für Datenbanken mit biometrischen Personendaten. Um dies möglichst unkompliziert zu gestalten, setzt auch das Staatenbündnis auf einige biometrische Systeme. Bisher dienen diese insbesondere der Überwachung von Antragstellungen Asylsuchender. Abgesehen der sogenannten Eurodac-Datenbank, die etwa 6,5 Millionen Blätter mit Fingerabdrücken umfasst, gibt es auch das weit umfangreichere Visa-Informationssystem, welches in der gesamten Europäischen Union gilt. Dieses umfasst für die Erteilung von Visa relevanten Daten, welche in knapp 55 Millionen Datensätzen hinterlegt sind. Dazu gehören seit neuestem nicht mehr nur schnöde Fingerabdrücke.

Die umfangreiche Datenbank, welche innerhalb der EU zur Anwendung kommt, setzt außerdem auf Gesichtsbilder der Reisenden. Und da dürften wohl noch einige Datensätze hinzukommen. Schließlich soll schon ab 2023 die Pflicht zur Abgabe eines Gesichtsbilds nebst Fingerabdrücken bei Ein- oder Ausreise an einer Außengrenze der Europäischen Union in Kraft treten. Es ist wohl auch dieser umfangreiche Biometriespeicher, der für die USA interessant sein könnte. Dabei muss man nicht unbedingt böse Absichten hinter der stark wachsenden Zugriffsmöglichkeit vermuten. Wer schon einmal in die USA eingereist ist, weiß wie zeitaufwendig das ganze Prozedere sein kann. Die Vorstellung eines weit unkomplizierteren, weil kürzeren Verfahrens, klingt da schon verlockend.

EU möchte wohl Ass im Ärmel nutzen

Mit dem neuen Ausmaß der Dokumentation, welche die EU ab 2023 in die Wege leiten möchte, dürfte wohl eine beachtliche Datenbank entstehen. Hierbei wird deutlich, warum die EU offenbar in Gänze seine Datensätze mit den USA teilen möchte. Schließlich ist es für die EU ebenfalls sehr attraktiv, auf die großen biometrischen Datenbanken der Vereinigten Staaten zugreifen zu dürfen. Da im Rahmen der bisherigen Konversation zwischen EU und USA über biometrische Daten explizit die Rede von einem „Austausch“ ist, wird deutlich, dass man beidseitig profitieren könne.

Druck in Deutschland ist groß

Auch, wenn die EU in dieser Sache an einem Strang ziehen möchte, darf dennoch jedes EU-Mitglied souverän eine Entscheidung über den Austausch entsprechender biometrischer Datenbanken fällen. Angesichts der Tragweite des Datenaustauschs dürfte schon bald eine hitzige Debatte hierzulande entbrennen. Schließlich wäre der Zugriff auf biometrische Daten von Reisenden mit Absegnen der EBSP für die USA mutmaßlich einfacher, als der Zugriff auf Datenbanken von deutschen Polizeibehörden, die unter anderem Informationen zu Kriminellen enthalten. Das stellt eine verwirrende Diskrepanz dar. Doch der Druck auf die Bundesregierung ist hoch. Wird man sich nämlich nicht mit den USA einig, droht im schlimmsten Fall der Rausschmiss aus dem begehrten Visa Waiver Programm. Das würde wieder umständliche Visa-Anträge zwangsläufig mit jeder Reise in die USA verbinden. Wir sind gespannt wie sich die Zusammenarbeit der Grenzbehörden weiter entwickelt.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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