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Hass und Hetze im Netz soll EU-Straftatbestand werden

Viele Menschen nutzen die scheinbare Anonymität des Internets, um ihrem Hass Ausdruck zu verleihen. Damit kommen die Täter häufig straffrei davon. Dies möchten die Mitgliedsstaaten der EU nicht länger hinnehmen. Dementsprechend sollen einer im Dezember 2021 gestarteten Initiative zur Strafbarkeit von Hass und Hetze im Internet nun auch Taten folgen.

Strafbarkeit von Hass und Hetze im Internet

Das Internet hat viele schöne, aber leider auch jede Menge hässliche Seiten. Insbesondere die Sozialen Medien haben die unschönen Facetten unseres digitalen Zeitalters zum Vorschein gebracht. Mittlerweile kennt so ziemlich jeder den Begriff „Hatespeech“ und kann mit diesem etwas anfangen. Doch leider bleibt es inzwischen nicht mehr nur bei einfachen Hassbekundungen von einzelnen Menschen oder ganzen Personengruppen. Selbst vor Mordandrohungen und sogar -aufrufen schrecken einige Nutzer im Netz nicht mehr zurück. Eine Eskalation, die vor allem Politiker und Pressevertreter zum Opfer hatten und nach wie vor haben, erleben wir im Rahmen der Corona-Pandemie. Die Justizminister der 27 EU-Staaten wollen diesem Vorgehen nun endlich einen Riegel vorschieben. Wenn es nach ihnen geht, sollen entsprechende Taten im Internet genauso bestraft werden wie „im echten Leben“.

Erweiterung von Straftatbeständen

Ein entsprechender Vorschlag entstammt einer Initiative der Europäischen Kommission. Diese regte Ende letzten Jahres an, dass man das sogenannte „Hassverbrechen“ als einen neuen Straftatbestand in den „Eurocrimes“ aufnimmt. Dort festgeschriebene Tatbestände müssen in jedem EU-Mitgliedsstaat zu einem gewissen Mindestgrad gelten. Wie sooft in der EU gibt es zwar noch einige wenige Mitglieder, die von den Vorteilen eines entsprechenden Straftatbestandes überzeugt werden müssen, alles in allem ist die Gemeinschaft aber auf einem guten Weg. Dabei gilt es, gewisse Grundrechte gegeneinander abzuwägen. Da steht die Meinungsfreiheit als elementar wichtiges Grundrecht auf der einen Seite. Auf der anderen Seite steht wieder die verletzte Person, die sich häufig nicht nur in ihrer Ehre verletzt sieht. Nicht selten muss das Opfer sogar fürchten, dass sich andere Personen im Netz durch entsprechende Kommentare angestachelt fühlen und im schlimmsten Fall sogar die Worte in Taten umsetzen.

Die EU lässt die Muskeln spielen

Bei der ganzen Debatte wird deutlich, dass sich das Internet für viele Nutzer zunehmend zu einem rechtsfreien Raum entwickelt hat. Hier wird nicht nur „die gute Kinderstube“ vergessen und ohne Rücksicht auf Verluste geschimpft und beleidigt. Obendrein wird immer häufiger auch körperliche Gewalt angedroht. Dieses Problem betrifft nicht nur Deutschland. Wirft man einen ganzheitlichen Blick auf die europäische Gemeinschaft, wird schnell klar, dass es sich um ein Phänomen handelt, das alle Mitgliedsstaaten betrifft. Umso wichtiger ist es, dass die EU in aller erster Linie den Dialog zu den Betreibern von Sozialen Netzwerken sucht. Sie sind es nämlich, die häufig als Brutstätte für den Online-Hass herhalten. Viele namhafte Netzwerke wie Facebook und Twitter werden dabei zumindest ein wenig unterstützend tätig.

Doch es gibt auch Negativ-Beispiele wie Telegram. Der Messenger hat sich während der Corona-Pandemie als der Hotspot für Verschwörungstheoretiker, sogenannte Querdenker und Rechtsradikale herausgestellt. Bislang ist es bei dem Messenger-Dienst auch nach wie vor möglich, frei von der Leber Hass und Hetze zu verbreiten. Die EU dürfe sich dies nicht länger gefallen lassen und müsse alle Sozialen Netzwerke in die Pflicht nehmen, denkt auch die Ampelkoalition. Insbesondere Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich erst kürzlich vehement für ein hartes Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet ausgesprochen. Schließlich verstößt dies „gegen die Prinzipien einer offen Gesellschaft“.

Einige „Online-Taten“ sind hierzulande bereits strafbar

Im Bereich der Bestrafung von Hass und Hetze im Internet ist Deutschland übrigens bereits einigen Mitgliedsstaaten einen großen Schritt voraus. Beispielsweise gibt es bereits spezielle Sonderdezernate, die eigens auf die Verfolgung von Hatespeech fokussiert sind. Ein tatkräftiges Beispiel ist in Bayern anzutreffen. Weiterhin macht Buschmann im Rahmen eines Interviews noch einmal klar:

„Wer zu Gewalt aufruft, andere mit Mord bedroht oder Feindeslisten verbreitet, begeht eine Straftat. Dagegen müssen Polizei und Justiz in den Ländern entschieden vorgehen.“

Ob die in Deutschland bereits geltenden Vorschriften bereits ausreichen, wird man erst dann sehen, wenn sich das EU-Parlament auf eine entsprechende Richtlinie geeinigt hat. In dieser müssten entsprechende Mindestvorschriften festgelegt werden.

Social Media ist stärker als manche Strafverfolgung

Sicherlich wird es nicht jedem EU-Mitglied möglich sein, spezielle Sonderdezernate zur Verfolgung von Hass und Hetze im Netz einzurichten. Das bedeutet, dass trotz Richtlinie viele Straftaten im Verborgenen bleiben könnten. Umso wichtiger wäre es, dass die EU einen unmittelbaren Dialog mit Facebook & Co. sucht. Vertreter des Meta-Konzerns und auch Google waren bei einem Treffen der EU-Justizminister zugegen. Im Rahmen der Veranstaltung kam es wohl zu konstruktiven Gesprächen, deren Ergebnisse man nun wohl abwarten muss. Insbesondere Mittel und Wege zur besseren Strafverfolgung sei Gesprächsthema gewesen. So sprach man beispielsweise über ein besseres zugänglich machen von wichtigen Beweismitteln via Cloud. Schließlich ist es insbesondere die Beweisführung, die vielen Anklagen den Wind aus den Segeln nimmt. Hier wird deutlich, dass es nicht zwangsläufig nur neue Straftatbestände sind, die die EU braucht. Es muss vielmehr ein besserer Draht zu den sozialen Medien als Quell von Hass und Hetze geschaffen werden. Sie sind es, die den meisten Einfluss auf Inhalte haben.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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