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Länder haben Änderungswünsche für Verordnung zum autonomen Fahren

Erst kürzlich haben wir darüber berichtet, dass der Bundesrat grünes Licht für die Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens gegeben hat. Allerdings haben die Länderchefs einige Anpassungswünsche, die in der Urversion des Bundesverkehrsministeriums noch nicht oder nur unzureichend zur Sprache kommen. Dazu gehört unter anderem eine Promillegrenze.

Selbstfahrende Autos bald auf deutschen Straßen

Die Entscheidung des Bundesrats ist für den Automobilstandort Deutschland mehr als nur wegweisend. Schließlich haben die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer mit ihrem „Ja“ zu einer Verordnung für autonomes Fahren grundsätzlich klargestellt, dass selbstfahrende Fahrzeuge in Deutschland erlaubt sein sollen. Die entsprechende Verordnung, die vom Bundesverkehrsministerium in die Wege geleitet wurde, erhielt am 20. Mai 2022 die Zusage des Gremiums. Allerdings muss man hier eher von einem „Ja, aber…“ sprechen. Schließlich kamen seitens der Länderchefs einige Änderungswünsche, die das Verkehrsministerium für die finale Fassung nun umsetzen muss. Ansonsten kann die Verordnung nicht in Kraft treten.

Vorerst keine „Geisterautos“

Wenn man an autonom fahrende Autos denkt, springen dem einen oder anderen automatisch Szenen aus Science-Fiction-Filmen in den Kopf. Die Politik ist da etwas realistischer. Auch, wenn bereits jetzt viele Fahrzeuge dazu in der Lage wären, plant die Bundespolitik einen langsamen, aber sicheren Übergang zum neuen Standard des autonomen Fahrens. In der Praxis sieht das so aus, dass beispielsweise selbstfahrende Kleinbusse, die dem Personentransport dienen, fortan keinen sogenannten Sicherheitsfahrer mehr benötigen. Dieser saß hinter dem Steuer, um notfalls eingreifen zu können. Stattdessen soll es im Sinne der Verordnung genügen, wenn sich eine technische Aufsicht an Bord befindet. Diese muss im Notfall der KI unter die Arme greifen können, aber nicht zwangsläufig am Steuer sitzen. Weiterhin ist der Betrieb der selbstfahrenden Autos nur in einem festgelegten Betriebsbereich möglich. Welcher das ist, bestimmt die Kommune.

Unterstützung bei der Bestimmung der Betriebsbereiche

Und hier möchte der Bundesrat ein wenig mehr Freiheiten auf Seiten der Länder und Kommunen durchboxen. Schließlich sollen diese am besten beurteilen können, welche Gebiete geeignet und welche ungeeignet sind. Damit vollführt die Verordnung zwar einen großen Sprung im Vergleich zum Status Quo, Autos, die gänzlich ohne Aufsichtsperson auskommen, wird es aber vorerst nicht geben. Außerdem sieht der Länderrat Änderungsbedarf bei der sogenannten technischen Kontrolle. Diese soll laut jetziger Fassung der Verordnung vor jeder einzelnen Fahrt stattfinden. Laut einhelliger Meinung der Länderchefs sei dies zu umständlich. Stattdessen möchte man darauf pochen, dass eine Abfahrkontrolle pro Tag genügt. Diskussionsbedarf scheint es außerdem bei der Rolle der einzelnen Kommunen zu geben.

Aus Sicht des Länderkomitees fehlt vor allem bei kleineren Gemeinden das technische Know-How, um Betriebsbereiche festlegen zu können. Schließlich muss man bei dieser Bestimmung die unterschiedlichsten Faktoren mit einbeziehen. Hier wünschen sich die Länder mehr Unterstützung seitens des Bundes. Die Länder betonen weiterhin, dass die technischen Voraussetzungen der Fahrzeuge derart gegeben sein müssen, dass sie am Straßenverkehr mindestens so teilnehmen können wie von Menschen gefahrene Autos. Insbesondere bei der Erkennung der Verkehrsschilder sei dies immens wichtig. Hierbei betonen die Länderchefs, dass auch nachträgliche Veränderungen von Verkehrsschildern zuverlässig erkannt werden müssen. Diese Sicherheitsbedenken kann man natürlich verstehen.

Alkoholverbot auch beim autonomen Fahren

Nur weil die technische Aufsicht bei selbstfahrenden Fahrzeugen höchstwahrscheinlich nur in Ausnahmefällen eingreifen muss, ist sie dennoch von großer Bedeutung. Schließlich wendet sie im Ernstfall Gefahren für Leib und Leben der Insassen ab. Dementsprechend soll aus Sicht der Länder für die technische Aufsicht ebenfalls eine Promillegrenze eingeführt werden. Ob diese ähnlich streng ist, wie für Fahrzeugführer muss man jedoch bezweifeln. Schließlich handelt es sich aus der Sicht von Verkehrsexperten bei der technischen Aufsicht um keine Person im Sinne eines Fahrzeugführers. Dafür ist die unmittelbare Einflussnahme zu verschieden. Die Frage nach einer passenden Promillegrenze wird jedoch zu klären sein.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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