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LG München: Cookie Banner von Burda sind unzulässig

Verbraucher- und Datenschützern sind Cookies und insbesondere Cookie-Banner seit vielen Jahren ein Dorn im Auge. Gegen die umstrittene Datensammlung im Netz wurde nun ein womöglich wegweisendes Urteil gefällt. Bei diesem unterlag der namhafte Burda-Verlag einer Verbraucherzentrale.

Ein langer Weg zum Cookie-Verbot

Auf Seiten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dürften dieser Tage die Sektkorken knallen. So urteilte das Landgericht München I vor nicht einmal einem Monat, dass der Verband mit seinem Vorwurf Recht habe, dass BurdaForward gegen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verstoße. Im Fokus standen dabei die Cookie-Banner der Webseite Focus Online. Wirklich neu ist der Vorwurf nicht, über den das Landgericht nun entschieden hat.

Allerdings ist die Vorgehensweise ein Novum im Bereich der Verbraucherzentralen. So ist es eigentlich Gang und Gäbe, dass sich die Verbraucherzentralen der einzelnen Länder mit Fragen des Verbraucherschutzes auseinandersetzen. Dazu gehört eben auch die Datenverarbeitung durch deutsche Unternehmen. Da dies jedoch nie wirklich Früchte trug, trat nun der Bundesverband vor Gericht auf. Und das offenbar mit großem Erfolg.

Landgericht München hatte es eilig

Bei der Urteilsfindung spielt auch das Landgericht München I eine entscheidende Rolle. So stand eigentlich bis zuletzt die Frage aus, ob der Verbraucherzentrale Bundesverband als solches überhaupt klageberechtigt ist, wenn es um Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht diesbezüglich noch aus. Da dieser allerdings bereits im Frühjahr auf Anfrage des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Karlsruhe bestätigte, dass eine Klage möglich sei, dürfte auch der zweite Anlauf positiv ausfallen. Dem Landgericht in der Bayerischen Landeshauptstadt dauert das offenbar alles zu lang. Schließlich fällte es sein Urteil noch bevor überhaupt feststand, ob der EuGH die Klageberechtigung an und für sich als gegeben annimmt.

Die Münchener Gerichtsentscheidung spricht nun auf jeden Fall eine deutliche Sprache. Aus dem Urteil mit dem Aktenzeichen 33 O14776/19 geht hervor, dass der Burda Verlag keine „domainübergreifende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens zu Analyse- und Marketingzwecken“ mehr vornehmen dürfe. Dieses Verbot soll dann wieder aufgehoben werden, wenn Burda bei seiner Cookie-Sammlung Veränderungen vornimmt. Insbesondere die Art und Weise der Zustimmung kollidiert mit dem geltenden Recht. Da das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig ist, dürfen wir wohl davon ausgehen, dass der Burda-Verlag noch seine Rechtsmittel ausschöpfen wird, bis final über die Thematik entschieden wird.

Burda beruft sich auf Lernvermögen der Nutzer bei Cookie

Es ist fast schon frech, wie die Cookie-Sammlung auf Focus Online vonstatten geht. So müssen Besucher der Webseite insgesamt 141 Seiten Cookie-Banner ertragen. Aus Sicht des Gerichts verhindert das eine „informierte und freiwillige Einwilligung“. Burda beruft sich seinerseits darauf, ein „berechtigtes Interesse“ an der Verarbeitung der Nutzerdaten zu haben. Die Kritik an der Webseite Focus Online kann der Verlag vor allem nicht nachvollziehen, da das Vorgehen aus seiner Sicht markttypisch sei. Aus seiner Sicht müsste man Nutzern mittlerweile zugestehen, dass sie das Prinzip von Cookie-Bannern verstanden hätten. Hierbei spricht er von der „Zweistufigkeit“, von der Cookie-Abfragen geprägt sind. So öffnet sich auf dem ersten Pop-up ein Fenster, das entweder eine Zustimmung zur Cookie-Sammlung ermöglicht oder aber detaillierte Einstellungen zulässt.

Erst mit Klick auf Einstellungen bekommt man gewissermaßen auf zweiter Stufe die Möglichkeit lediglich die Sammlung sogenannter notwendiger Cookies zuzulassen. Dass die Ablehnung der sonstigen Cookies nicht auf erster Stufe möglich ist, liegt daran, dass das Gesetz dies schlicht nicht vorschreibt. So weit, so bekannt. Problematisch ist allerdings, dass man mit Klicken auf Zustimmung dafür sorgt, dass die eigenen Daten nicht selten an mehr als Hundert „Datensammler“ weitergegeben werden. Burda nutzt bei seinen Bannern nämlich die Technik von IAB Europe. Diese wurde erst Anfang des Jahres von der Datenschutzbehörde in Belgien abgestraft. Auch in diesem Fall steht jedoch noch eine gerichtliche Entscheidung aus.

Ein Durchbruch für Datenschützer

Das Landgericht München war nun offensichtlich schneller und hat seine Sicht der Dinge dargelegt. So handelt es sich der Meinung der Richter zufolge um sehr empfindliche Daten, die auf Wege des für IAB Europe typischen TC-Strings übermittelt werden. Das geht gar soweit, dass Nutzer von Dritten, welche die Dateien verarbeiten, identifiziert werden könnten. Schließlich wird auch die IP-Adresse übermittelt. Weiterhin zweifelt das Gericht daran, dass Nutzer überhaupt freiwillig der Datenverarbeitung und -sammlung zugestimmt hätten.  Es fehle schlichtweg deshalb an der Freiwilligkeit, da es zulange Zeit in Anspruch nimmt, den Cookies zu widersprechen. Hier gehen zu viele Nutzer den Weg des geringsten Widerstands und vernachlässigen dabei häufig den Schutz ihrer persönlichen Daten nur, um schneller im Internet surfen zu können.

Rosemarie Rodden, Referentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, zeigte sich auf Anfrage der Kollegen von heise online überaus glücklich. Insbesondere der Fakt, dass es schlicht an der Freiwilligkeit der Nutzer mangele sieht sie durch das Urteil des Gerichts als bestätigt an. Doch die Münchener Richter seien laut Rodden noch einen weiteren wichtigen Schritt gegangen. Insbesondere die Feststellung, dass eine Cookie-Sammlung im Ausmaß von Focus Online eben nicht technisch notwendig für eine News-Seite sei, stellt eine wichtige Entscheidung dar. Nun blicken die Verbraucherschützer positiv den weiteren Klagen entgegen, die derzeit gegen den Burda Verlag laufen.

Burda kündigt Rechtsmittel an

Natürlich ist man bei Burda einer ganz anderen Meinung. Beim Verlag sieht man das Cookie-Management als absolut marktüblich an. Dies erklärte der Betreiber von Focus Online und vielen weiteren Seiten gegenüber heise online. Dabei bezog man sich auch auf die Tragweite des Urteils. So habe aus Sicht von Burda das Landgericht München I über Rechtsfragen entschieden, zu denen es noch nicht einmal ein höchstrichterliches Urteil gebe. Umso weniger verwundert es, dass der Verlag Rechtsmittel eingelegt hat. Es bleibt also spannend, wie die umstrittenen Cookie-Banner in Zukunft behandelt werden sollen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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