Die luxemburgische Datenschutzbehörde hat Amazon aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung eine Strafe von 746 Millionen Euro auferlegt – die höchste jemals gegen Amazon verhängte Strafe. Der Konzern hat angekündigt, dagegen vorgehen zu wollen.
Verstoß gegen EU-Datenschutzrecht
Welche Vorwürfe im Detail erhoben werden, ist derzeit nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass der US-Konzern gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen haben soll. Es ist nicht das erste Mal, dass derartige Vorwürfe erhoben werden: In Frankreich wurde Amazon bereits aufgrund einer Missachtung des Datenschutzrechts zur Kasse gebeten. Damals musste das Unternehmen 35 Millionen Euro zahlen. Die jetzt verhängte Strafe ist jedoch ob ihrer enormen Höhe einmalig. Begründet liegt sie darin, dass die luxemburgische Behörde den rechtlich vorgegebenen Strafrahmen voll ausschöpft: Bei Datenschutzverstößen dürfen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden.
Amazon ist mit seinen Verstößen nicht alleine: Auch andere große US-Konzerne wurden in der EU aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzregeln verurteilt. So musste etwa Google vor einiger Zeit 100 Millionen Euro als Strafe zahlen.
Amazon will gegen Strafe vorgehen
Amazon hat bereits angekündigt, die Strafe nicht akzeptieren zu wollen. Das Unternehmen sprach davon, die Vorwürfe seien unbegründet, da es weder ein Datenleck gegeben habe noch Daten an Dritte weitergegeben worden seien. In der Stellungnahme findet sich ferner ein Hinweis auf die Praxis, Kundinnen und Kunden personalisierte Werbung anzuzeigen – möglicherweise sieht die luxemburgische Behörde hierin also einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Hierzu passt eine Stellungnahme der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr, in welcher darauf hingewiesen wird, dass Amazon in Frankreich und in Deutschland auf nicht-öffentliche Daten der Händlerinnen und Händler seines Marktplatzes zugreife, um sich selbst einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Klarheit über die genauen Vorwürfe und die genauen Datensammel- und -weitergabepraktiken des Internetkonzern dürfte es spätestens im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens geben. Die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.