Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben eine vorläufige Einigung über die Verordnung über Maschinenprodukte erzielt. Leichtelektrofahrzeuge, wie Pedelecs und E-Scooter, finden darin aufgrund ihres Gefahrenpotentials Erwähnung.
Maschinenverordnung sieht Gefahr in Pedelecs und E-Scootern
Der Europäische Rat und das Europäische Parlament wollen gemeinsam eine neue Maschinenverordnung auf den Weg bringen, um so die Sicherheit verschiedener digitale Geräte zu erhöhen. Dabei haben sich die Gremien jetzt vorläufig geeinigt.
Davon betroffen sind unter anderem Roboter, Rasenmäher-Roboter, 3D-Drucker, Baumaschinen und andere „Hochrisiko“-Maschinen. Die neue Verordnung verbindet dabei die grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die für die Maschinen und deren Nutzung gelten und das für die gesamte EU. Betroffen sind dabei aber auch E-Scooter und Pedelecs von der neuen Maschinenverordnung, bei denen die Hersteller nun die Regularien umsetzen müssen.
Klar definiert haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament dabei, was den Geltungsbereich der neuen Verordnung und die darin enthaltenen Begriffsbestimmungen betrifft. „Insbesondere haben sie vereinbart, kleine Privatfahrzeuge oder Leichtelektrofahrzeuge wie Elektroroller und -fahrräder nicht auszuschließen, da sie weit verbreitet sind und für die, die sie nutzen, eine Gefahr darstellen können,“ heißt es in der Pressemitteilung des Europäischen Rates.
Da die neu erzielte Einigung allerdings erst vorläufiger Natur ist, muss diese noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Nach Abschluss des Verfahrens und einer offiziellen Verabschiedung haben die Mitgliedstaaten 42 Monate Zeit, die Vorschriften anzuwenden.
„Die aktualisierten Vorschriften für Maschinen werden uns helfen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU besser zu schützen, und werden die Sicherheitsvorschriften in allen EU-Ländern harmonisieren,“ ist sich Jozef Síkela, tschechischer Minister für Industrie und Handel, sicher.