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Netzbetreiber gründen gemeinsame Werbeplattform

Gute Neuigkeiten für Telefónica, Telekom, Vodafone und Orange. Nach ihrem teilweise umstrittenen Plan, eine gemeinsame Werbeplattform zu gründen, hat die EU dem Vorhaben nun seinen Segen gegeben. Nun möchten die großen Telekommunikationsunternehmen schnellstmöglich mit der Umsetzung starten.

Gemeinschaftsunternehmen von Deutsche Telekom und Telefonica

Im Bereich der Telekommunikation herrscht seit Jahren ein unerbittlicher Konkurrenzkampf zwischen großen Namen wie Telekom und Telefonica. Doch offenbar scheinen die beiden Big Player am Markt gemeinsam mit den anderen Hochkarätern Orange und Vodafone gemeinsame Sache machen zu wollen. Zumindest in einem Marktsegment. Geplant ist „eine technische Plattform für digitale Werbung in Europa“. Um den Betrieb der selbigen wollen sich die vier Partner dann in Form eines gemeinschaftlichen Unternehmens kümmern. Ihren Plan haben die vier Unternehmen am Freitag, den 10. Februar 2023, der Öffentlichkeit präsentiert. Um keine leeren Versprechungen zu machen, habe man sich jedoch zuvor Grünes Licht bei den zuständigen Behörden geholt.

Die erfolgreiche Fusionskontrolle hat die EU selbst öffentlich gemacht. Aus Sicht der EU-Kommission gäbe es wohl keine Bedenken, dass das Gemeinschaftsunternehmen gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen könnte. Im Rahmen der Mitteilung, die unter anderem von der Deutschen Telekom herausgegeben wurde, haben die vier Unternehmen auch deutlich gemacht, dass jedes von ihnen zu jeweils 25 Prozent am Vorhaben beteiligt sein wird. Der Unternehmenssitz soll sich dann in Belgien befinden. Um parteiischem Handeln vorzubeugen, soll das neu gegründete Unternehmen obendrein von einem „unabhängigen Management unter Aufsicht eines von den Anteilseignern ernannten Aufsichtsrats geleitet werden“.

Gegengewicht zu Google und Co.

Wahrscheinlich wird sich die EU-Kommission über den Zusammenschluss der vier großen Unternehmen sogar freuen. Schließlich geben im Segment der Online-Werbung derzeit noch große Tech-Konzerne aus den USA den Ton an. Allen voran gilt Google hier seit vielen Jahren als Sperrspitze. Nun besteht die Chance, eine echte Alternative auf die Beine zu stellen. Davon sollen nicht nur Werbepartner profitieren, die aufgrund der neuen Konkurrenz womöglich bessere Angebote erhalten könnten. Obendrein freut sich die Kommission über die Konformität zu EU-Recht. Insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und andere grundlegende rechtliche Vorgaben seien bereits in der Konzept-Phase eingeflossen. Folglich fußt das neue Gemeinschaftsunternehmen auf einem zuverlässigen juristischen Fundament. Was passieren kann, wenn dem nicht so ist, machen Google und Meta in regelmäßigen Abständen deutlich. So hat Google erst im Januar 2023 eine Abmahnung vom Bundeskartellamt erhalten.

Meta, Mutterkonzern hinter den Erfolgsplattformen Facebook und Instagram, musste wiederum im selben Monat eine Strafe an die irische Datenschutzbehörde zahlen. Die neue Plattform soll dann beispielsweise einen spürbar besseren Datenschutz bieten. Auch nervige Werbebanner sollen eingeschränkt werden. So verspricht das Gemeinschaftsunternehmen, dass man als User nur dann Werbung erhält, wenn man dieser auch ausdrücklich zustimmt. Da wohl noch einige Zeit ins Land ziehen wird, bis der zwischen EU und USA vereinbarte „Privacy Shield“ in seiner neuesten Variante in Kraft tritt, ist die neue Konkurrenz für Google und Co. ein echter Segen. Mit dem Privacy Shield, welcher derzeit noch auf einen Angemessenheitsbeschluss hinsteuert, möchte man mehr Datenschutz für EU-Bürger erwirken. Deren Datenverarbeitung in den USA ist derzeit nämlich nach wie vor datenschutzrechtlich mehr als fragwürdig.

Axel-Springer-Verlag als Testobjekt für Telekom

Die Werbeplattform, welche vom Gemeinschaftsunternehmen betrieben werden soll, basiert auf „TrustPid“. Hier kommen die Stärken der Telekommunikationsexperten zum Tragen. Diese sind dank der Technik nämlich dazu in der Lage, Kundenkonten mit Telefonnummern zu verknüpfen. Hier kann ein Werbepartner, natürlich nur auf Wunsch des entsprechenden Kunden, einen Token nutzen und sogleich Kontakt aufnehmen bzw. Werbung schalten. Sollte man darauf keine Lust haben, soll sich die Einwilligung schnell und unkompliziert über die entsprechende Webseite deaktivieren lassen. Um für maximale Datensicherheit zu sorgen betont die Telekom, dass sich aus dem digitalen Token nicht die Telefonnummer herausfiltern lässt. Dass die Technologie gut funktioniert, soll ein Test beim Axel-Springer-Verlag bewiesen haben. Das große deutsche Verlagshaus hat sich gegenüber der Telekom und seinen drei Partnern nämlich zu einem Test bereit erklärt.

Nicht nur beim Thema Datenschutz konnte das Gemeinschaftsunternehmen bei der EU-Kommission auftrumpfen. Auch das Kartellrecht soll keinen Anlass zu Bedenken gegeben haben. Dies haben Experten aber bereits im Vorfeld gemutmaßt. Nach ausführlicher Prüfung der geplanten Unternehmensgründung habe man keine Anzeichen für eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs erkennen können. Ganz im Gegenteil. Dadurch, dass es einen neuen Anbieter für Werbeanzeigen gibt, dürfte der Wettbewerb wieder ein stückweit gesunden. Schließlich kann auch in Europa bis dato niemand Google und Meta das Wasser reichen. Dementsprechend verwundert es auch nicht, dass die EU-Kommission keinen Ausschluss anderer Anbieter erkennt. In ihrer Mitteilung betont die Deutsche Telekom übrigens auch, dass man die Möglichkeiten der neuen Plattform auch anderen Netzbetreibern zur Verfügung stellen möchte.

Datenerhebung noch ein großes Fragezeichen

In der Theorie klingt das alles wunderbar. Dennoch gibt es auch vereinzelte Stimmen, die das Vorhaben etwas kritisch beäugen. Dabei stehen keineswegs wettbewerbsrechtliche Bedenken im Fokus. Vielmehr spielt bei den Kritikern das Thema Datenschutz eine große Rolle. Obwohl die EU-Kommission betonte, dass insbesondere auch die DSGVO vollumfänglich beim neuen Vorhaben erfüllt werde, gibt es vor allem hier Bedenken auf Seiten der Datenschützer. Schließlich sei es eben noch nicht klar, wie genau die notwendigen Kundendaten erhoben werden sollen. Auch eine entsprechende Einwilligung wie es die DSGVO eigentlich vorsieht, ist derzeit noch nicht ersichtlich. Zwar kann man nach jetzigem Stand jederzeit eine Kontaktaufnahme im Nachhinein unterbinden, eine Einwilligung lebt aber eben gerade davon, dass sie im Vorfeld erteilt werden muss. Diesbezüglich fordert der BEUC als Dachverband der in Europa befindlichen Verbraucherschutzorganisationen stärkere Bemühungen seitens der EU-Kommission. Möglicherweise folgen also noch Nachbesserungen beim Datenschutz.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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