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OLG Karlsruhe verbietet Blitzer-App auch für Beifahrer

Mithilfe einer Blitzer-App kannst du im Auto stets den Überblick über drohende Radarfallen behalten. Legal ist das Ganze jedoch nicht. Schließlich wurde die Nutzung des digitalen Schutzes vor drohenden Blitzerfotos im heimischen Briefkasten bereits vor geraumer Zeit gerichtlich untersagt. Was bereits für den Fahrzeugführer gilt, weitet sich nun auch auf den oder die Beifahrer aus. So hat ein Gericht nun entschieden, dass sogenannte Blitzerwarner auch für alle anderen Fahrzeuginsassen untersagt sind.

Blitzer-App für Insassen nicht erlaubt

Am Oberlandesgericht in Karlsruhe wurde nun ein Urteil gefällt, dass Viel- und vor allem Schnellfahrern nicht gefallen dürfte. Das Gericht entschied nämlich, dass eine sogenannte „Blitzer-App“ nicht nur untersagt ist, wenn der Fahrer selbst sie nutzt. Auch alle anderen Insassen dürfen das Warnsystem vor drohenden Radarfallen nicht nutzen. Damit wurde das bereits geltende Verbot der Verwendung derartiger Anwendungen für den Fahrer noch einmal konkretisiert und vor allem auch weitergefasst als bisher. Dem Urteil liegt ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein Mann im Jahr 2022 mit einer überhöhten Geschwindigkeit durch die Stadt Heidelberg in Baden-Württemberg fuhr. Die Beifahrerin des Mannes hatte ein Smartphone mit geöffneter Blitzer-App neben sich liegen.

Nachdem der Mann von der Polizei angehalten wurde, sahen die Beamten das Smartphone zwischen Fahrer und Beifahrerin mit geöffneter Blitzer-App liegen. Weil der Mann das Gerät bei der Kontrolle wohl „bewusst zur Seite schob“ gingen die Beamten davon aus, dass er über die Blitzer-App bescheid wusste. Infolgedessen verhängten die Polizisten ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Da der Fahrer das verhängte Bußgeld nicht zahlen wollte, zog er vor Gericht und kassierte nun eine Schlappe. Dabei klang seine Argumentation hieb- und stichfest. Im einschlägigen § 23 Absatz 1c Satz 3 StVO heißt es nämlich, dass eine Blitzer-App nur von demjenigen nicht genutzt werden darf, der „ein Fahrzeug führt“. Dementsprechend werben entsprechende Smartphone-Anwendungen seit dem Verbot von Blitzer-Apps für Fahrzeugführer damit, dass Mitfahrer diese nutzen könnten.

Urteil ist rechtskräftig

Da das Urteil des OLG Karlsruhe als rechtskräftig gilt, sind Blitzer-Apps fortan auch bei anderen Insassen nicht erlaubt. Damit beantwortet das Gericht auch die seit geraumer Zeit umstrittene Frage, ob Blitzer-Apps überhaupt mit diesen Angaben werben dürfen. Dabei ist auch nach dem neuen Gerichtsurteil zumindest in der Theorie eine Nutzung derartiger Anwendungen im Fahrzeug möglich. So soll das Verbot nur dann gelten, wenn „sich der Fahrer die Warnfunktion der App zunutze macht“. Wie möchte man das überprüfen, wenn einer der Mitfahrer den Fahrer verbal auf einen drohenden Blitzer hinweist?

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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