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Staatstrojaner: BKA veröffentlicht gezwungenermaßen Details

Ein Gericht hat die weitgehende Schwärzung eines Vertrags zwischen dem Bundeskriminalamt und der Firma FinFisher für dem Informationsfreiheitsgesetz nach unzulässig befunden. In der Folge war das BKA gezwungen, zahlreiche Informationen zu veröffentlichen – so etwa den Kaufpreis von rund 325.600 Euro.

Vorgeschichte voller Geheimhaltungen

Dass das BKA einen Vertrag mit der Firma FinFisher abgeschlossen hat, wurde im Jahr 2013 durch netzpolitik.org aufgedeckt. Der Ausschreibungstext und die Vergabeunterlagen wurden 2014 veröffentlicht, der erste Vertrag mit der Firm im darauf folgenden Jahr. Herausgegeben hatte das BKA die entsprechenden Informationen erst, nachdem es unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz verklagt worden war. Die veröffentlichten Dokumente waren jedoch weitgehend geschwärzt und damit für die Öffentlichkeit zu Informationszwecken unbrauchbar. Neben dem Preis hatte das BKA etwa auch den Firmennamen sowie den Namen des Geschäftsführers der Firma geschwärzt – obwohl diese Daten durch die Recherchen von netzpolitik.org bereits öffentlich bekannt waren.

In der Folge klagte netzpolitik.org erneut gegen das BKA. Unterstützt wurde es dabei durch das Transparenzportal FragDenStaat. Dieses hat den beiden klagenden Organisationen nun recht gegeben: Das BKA sowie eine eng mit FinFisher verbandelte Firma, über die der Vertrag abgewickelt worden war, müssen die Kosten der Klage sowie die außergerichtlichen Kosten übernehmen; das BKA muss ferner einen Großteil der Schwärzungen rückgängig machen und der Öffentlichkeit damit deutlich mehr Informationen zur Verfügung stellen.

Preis der Überwachungssoftware bekannt

Diesen Forderungen ist das BKA nachgekommen. Im Zuge dessen ist unter anderem der Preis der Überwachungssoftware bekannt geworden: Insgesamt hat das BKA rund 325.600 Euro aus Steuermitteln für die Software FinSpy bezahlt. Publik wurden weiterhin einige interessante Details. So hatte das BKA zunächst etwa auch die Kopfzeile des Dokuments schwärzen lassen: „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“. Geschwärzt waren weiterhin die Namen der insgesamt vierzehn Anlagen des Vertrags. Diese gaben Aufschluss über einige Details des Details. Eine Anlage trägt etwa den Titel „FinSpy PC“.

Einige Details bleiben jedoch weiterhin geschwärzt, da das Gericht bezüglich ihrer ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse erkannte. Dazu zählen etwa der Name der BKA-Person, die den Vertrag unterzeichnet hat, aber auch Details zu Leistungen, Kosten, Terminen sowie zum Quellcode der Software.

Vertrag bereits gekündigt

Von Erfolg gekrönt war die Zusammenarbeit mit FinSpy indes nicht. Die Firma musste die Überwachungssoftware fünf Jahre lang überarbeiten, um sie den rechtlichen Anforderungen an eine legitime Überwachung anzupassen. Als dieser Prozess abgeschlossen war, tauchte die Software auch auf den Handys türkischer Oppositioneller auf, was das BKA schließlich dazu veranlasste, die Zusammenarbeit mit FinSpy zu beenden. Das Unternehmen soll mittlerweile insolvent und aufgelöst sein.

Auch abseits der Kooperation mit FinSpy hat das BKA bisher starke Probleme im Zusammenhang mit Überwachungssoftware gehabt. So programmierte die Polizeibehörde mehrere Jahre lang mit einem Kostenaufwand von rund 5,77 Millionen Euro eine eigene Überwachungssoftware, die letztlich zwischen 2017 und 2020 in keinem einzigen abgeschlossenen Vorgang zum Einsatz kam. Hinzu kommen erhebliche Zweifel an der Kontrollierbarkeit des Einsatzes der Software.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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