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Verbraucherrechte: Update-Pflicht für smarte Produkte steht

Um die Verbraucherrechte zu stärken, hat sich die große Koalition nun auf das Gesetzespaket zur Update-Pflicht für smarte Produkte geeignet. Die Pflicht erstreckt sich dabei auf alles was digital ist, also egal ob Smartphone, Waschmaschine oder Fitnesstracker.

Updates werden verpflichtend

Die Software-Updates für smarte Produkte werden verpflichtend, darauf hat sich die große Koalition nun geeinigt. Umgesetzt werden damit von der Union und SPD zwei EU-Richtlinien, allerdings bleibt das neue Gesetzespaket in ein paar Punkten eher vage. So soll nun das digitale Zeitalter auch im Vertragsrecht ankommen.

„Mit den neuen Regelungen schaffen wir Rechtssicherheit und Durchblick im dichten Dschungel von digitalen Produkten und Dienstleistungen und machen das Vertragsrecht fit für die Zukunft“, so CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak. Beschlossen werden soll das Ganze noch in dieser Woche und dann zum 01. Januar 2022 in Kraft treten.

Durch die neuen Regelungen werden Updates für digitale Produkte für die Unternehmen bzw. Hersteller verpflichtend. Verbrauch sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Geräte dauerhaft sicher funktionieren, den egal ob Tablet oder Smartphone, alle digitalen Produkte brauchen eine aktuelle Software, um die sichere Funktion zu gewährleisten.

Gewährleistungsrechte werden verbessert

Nicht nur die Update-Pflicht wird eingeführt, zudem sollen auch die Gewährleistungsrechte der Verbraucher gestärkt werden. Luczak von der Union sagte hierzu weiter: „Dabei war uns als Union wichtig, auch Anreize für die Nachhaltigkeit und Qualität von Produkten zu schaffen“. Das Gewährleistungsrecht wird dahingehend geändert, dass nicht wie bisher von einem Gewährleistungsfall bis zu sechs Monate nach dem Kauf ausgegangen wird, sondern nun bis zu zwölf Monate nach dem Kauf des Produktes von einem Gewährleistungsfall ausgegangen wird. Dies dient zum Schutz der Verbraucher und soll die Qualität sowie auch die Nachhaltigkeit von Produkten stärken. Aber auch andererseits die von der Pandemie überlasteten Unternehmen nicht zusätzlich belasten.

Zeitraum für Updates bleibt vage

Die Update-Pflicht soll für alle digitalen Produkte, welche Software verwenden, gelten. Also auch wenn der Kühlschrank einen Online-Zugang hat, gilt für diesen die Update-Pflicht. Wie lange die Updates verpflichtend sind ist dabei nicht genau definiert, so heißt es im Gesetz: „dass der Verbraucher während des Zeitraums Aktualisierungen erhält, den er aufgrund der Art und des Zwecks der Sache und der digitalen Elemente und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann“. Demnach bestimmt sich der Zeitraum nach „dem Erwartungshorizont eines Durchschnittskäufers“. Damit gibt es keine eindeutige Regelung für den Zeitraum. Hierfür gab es bereits bei der Vorstellung der Pläne der Regierung Kritik. Auch wie oft derartige Aktualisierungen der Geräte erfolgen müssen, ist nicht genau festgelegt. Wie sich das alles umsetzten lässt und ob dies auch Auswirkungen auf die Preisentwicklungen hat, wird sich noch zeigen. Der Digitalverband Bitkom sieht hier auch noch einige offene Fragen, die mit dem Gesetzespaket einhergehen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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