News

Verbraucherzentrale klagt gegen Tele Columbus

Viele Anbieter von Internet-, Festnetz- und TV-Verträgen erhöhen zum Jahresbeginn regelmäßig ihre Preise – und zwar ohne, dass die Nutzer ein Sonderkündigungs- oder Widerspruchsrecht geltend machen können. Auch PYUR, das zu Tele Columbus gehört, geht regelmäßig so vor. Grundlage der zu duldenden Preiserhöhungen ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit dem Vertragsabschluss akzeptiert werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg geht nun gegen im konkreten Falle von PYUR gegen diese Klausel vor.

Die Verbraucherzentrale sieht hinter der Praxis, die Preise auf diesem Wege beständig zu erhöhen, eine Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Kern der Argumentation der Verbraucherzentrale ist der Umstand, dass bei betriebswirtschaftlich kluger Planung des Geschäftsbetriebs bereits lange im Voraus abzusehen sein sollte, wann Preiserhöhungen nötig werden. PYUR jedoch teilt diese erst zum neuen Jahr mit und wirbt bis kurz zuvor mit wesentlich günstigeren Verträgen. Die Verbraucherzentrale sieht in dieser Praxis eine bewusste Täuschung: Interessierte werden mit bewusst unwirtschaftlichen Preisen gelockt, um diese über die Hintertür der AGB schnell und kontinuierlich ansteigen zu lassen. PYUR bewegte sich dabei in den letzten Jahren immer knapp unter der Fünf-Prozent-Grenze.

In der Vergangenheit wurden derartige Klauseln für legitim befunden, solange ebendiese Marke nicht geknackt wurde. Ob das zuständige Gericht diese Auffassung nun angesichts der Werbepraxis, die von der Klageseite als bewusste Irreführung aufgefasst wird, revidiert, bleibt abzuwarten. Vorausgegangen ist der juristischen Auseinandersetzung eine Abmahnung mit der Aufforderung, auf die betreffende Klausel zu verzichten. Tele Columbus ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

Die Verbraucherzentrale begründet ihr Vorgehen auch damit, dass es für gewöhnliche Verbraucherinnen und Verbraucher unwirtschaftlich sei, selbst gegen den Anbieter vorzugehen. Die Preissteigerung bewege sich regelmäßig in einem Bereich von ein bis zwei Euro pro Monat, was dazu führe, dass es sich schlicht nicht lohne seine Rechte selbst „durchzufechten“. In der Summe gehe es jedoch um viel Geld – daher werde die Verbraucherzentrale nun stellvertretend tätig.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"