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Vodafone und 1&1 blockieren Boerse.to und DDL-Music

Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung hat die GEMA gegenüber den Internetprovidern Vodafone und United Internet (1&1) durchgesetzt, dass die Downloadportale Boerse.to und DDL-Music für Kunden der Unternehmen gesperrt werden müssen. Die Blockade besteht seit Ende März und wurde per DNS-Blocking und DNS-Filterung umgesetzt. Nutzer die einen alternativen DNS-Server als den von 1&1 oder Vodafone standardmäßig genutzten verwenden, können weiterhin die beiden Portale problemlos erreichen. Auch Kunden anderer Provider wie zum Beispiel der Telekom haben unbeschränkt Zugriff auf beide Webangebote.

Da auch andere Anbieter wie Otelo die Vodafone-Infrastruktur nutzen, können auch deren Kunden derzeit nicht auf die Downloadportale zugreifen. Insgesamt sollen in Deutschland 25 Millionen Mobilfunk- und Festnetzanschlüsse von der Sperre betroffen sein. 1&1 hat inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen die Blockierung vorzugehen.

Der Verband GEMA, der weltweit zu den größten Verwertungsgesellschaften gehört und somit eine Reihe von Künstlern vertritt, deren Rechte durch das anbieten illegaler Downloads verletzt werden, hat gerichtlich durchgesetzt, dass der Zugang blockiert werden muss.

Dead Island Regelung

Ermöglicht wird dieses Vorgehen durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.07.2018 (I ZR 64/17 – Dead Island). Die sogenannte „Dead Island“ Regelung sieht vor, dass Dritte wie in diesem Fall 1&1 und Vodafone für Urheberrechtsverstöße anderer wie in diesem Fall Boerse.to und DDL-Music verantwortlich gemacht werden können, wenn sie den Zugang zu den illegalen Angeboten ermöglichen. Diese Sonderregelung tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn der Rechteinhaber „zumutbare Anstrengungen“ nachweisen kann, das illegale Angebot selbst abschalten zu lassen. Im konkreten Fall wurde dafür sogar ein Privatdetektiv bezahlt, der die Betreiber der Angebote ermitteln sollte. Da die Ermittlungen erfolglos verliefen und die Bedingungen des Gerichts erfüllt waren, mussten nun die Internetprovider den Zugang zu den Downloadportalen beenden.

2018 konnte Vodafone eine Sperre, die gegen Kinox.to verhängt werden sollte, noch abwehren. Durch die danach getroffene „Dead Island“ Entscheidung war das Unternehmen nun jedoch gezwungen die DNS-Blockade einzurichten, um nicht selbst für die Urheberrechtsverstöße haften zu müssen.

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