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OnlyFans und Steuern – der Überblick

OnlyFans ist in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Plattform aufgestiegen, auf der primär sexuelle Inhalte angeboten werden. Das Modell ist dabei sowohl für die Erstellenden als auch für die Konsumenten vorteilhaft: Niemand muss in persönliche Verhandlungen eintreten, persönlich in Erscheinung treten oder seine Preise durchsetzen. All das übernimmt automatisiert die Plattform. Revolutionär ist darüber hinaus das Abo-Modell, mit dem Nutzende bestimmten Kanälen bzw. Profilen gegen eine feste monatliche Gebühr folgen können. Dass sich die Creator-Tätigkeit bei OnlyFans lohnt, zeigen dabei viele prominente Beispiele. Doch einige lästige Fragen bleiben. So stellen sich viele Creators etwa die Frage, ob für Einnahmen über OnlyFans Steuern abgeführt werden müssen – und wenn ja, wie. Wir verraten die vielen steuerrechtlichen Details, die bei einer Tätigkeit über OnlyFans zu beachten sind!

Gewerbe anmelden für OnlyFans

Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der Tätigkeit über OnlyFans in der Regel um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Wer über OnlyFans sexuelle Inhalte anbietet, wird gewerblich tätig – und muss damit ein Gewerbe anmelden. Eine freiberufliche Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn die Inhalte künstlerischer oder unterrichtender Art sind. Wer zu den wenigen Ausnahmen zählt, die Yoga- oder Fitness-Kurse im Abo-Modell über OnlyFans anbieten, kann also statt eines Gewerbes auch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden – was mit zahlreichen bürokratischen Erleichterungen verbunden ist. Ob es sich bei der Erstellung sexueller Inhalte möglicherweise um eine künstlerische Tätigkeit handelt, muss unterdessen im Einzelfall entschieden werden. Tendenziell ist jedoch von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Spätestens wenn die von OnlyFans gebotene Möglichkeit, Merchandise zu verkaufen, genutzt wird, besteht kein Spielraum mehr, um eine Freiberuflichkeit anerkannt zu bekommen.

Für die Gewerbeanmeldung ist die Kommune zuständig. Hier werden in der Regel Gewerbeämter oder Gewerbeabteilungen betrieben, die Vordrucke für die Gewerbeanmeldung zur Verfügung stellen. Freiberufler müssen keine solche Anmeldung vornehmen. In beiden Fällen ist darüber hinaus der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und an das zuständige Finanzamt zu übersenden. Dieser Fragebogen ist über das Steuerportal ELSTER erhältlich.

Nach Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt erhältst du eine Steuernummer für dein Gewerbe. Diese solltest du gut aufbewahren, denn du wirst sie in Zukunft häufig benötigen.

Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmerregelung

Mit der Anmeldung der Tätigkeit ist es jedoch noch lange nicht getan. Der Großteil der Arbeit steht noch vor dir. Zunächst stellt sich die Frage, ob du die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Diese ist in §19 des Umsatzsteuergesetzes geregelt und bietet all jenen Selbstständigen mit einem Umsatz von weniger als 22.000 Euro pro Jahr die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Das bedeutet, dass du auf deine Leistungen keine Umsatzsteuer erheben musst (und darfst), wenn du diese Regelung in Anspruch nimmst. Daraus ergibt sich in der Regel ein doppelter Vorteil: Endkunden kannst du niedrigere Preise anbieten als die Konkurrenz und der bürokratische Aufwand ständiger Umsatzsteuererklärungen entfällt. Die Regelung bringt jedoch auch einen entscheidenden Nachteil mit sich: Wer sie in Anspruch nimmt, kann sich für Betriebsausgaben gezahlte Umsatzsteuer nicht beim Finanzamt zurückholen. Das bedeutet, dass du etwa beim Kauf einer professionellen Kamera für deine OnlyFans-Tätigkeit die volle Summe bezahlen musst, während Personen, die die Regelung nicht in Anspruch nehmen, 19 Prozent des Preises vom Finanzamt erstattet bekommen. Ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt, ist folglich primär davon abhängig, wie hoch deine Betriebsausgaben sein werden.

Bei OnlyFans gibt es in Sachen Umsatzsteuer außerdem eine Besonderheit: Das Unternehmen hinter OnlyFans führt die Steuer selbst ab. Das bedeutet, dass du dort keine Umsatzsteuer erheben und später in Umsatzsteuererklärungen angeben kannst. Stattdessen bittet OnlyFans dich im Rahmen deiner Registrierung, den für dich gültigen Umsatzsteuersatz anzugeben. Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, liegt dieser bei 0 Prozent. Andernfalls musst du 19 Prozent angeben. Da dieses Vorgehen in Deutschland ungewöhnlich ist, ist es lohnenswert, dem Finanzamt vor der ersten Umsatzsteuererklärung mitzuteilen, wie vorgegangen wird. Auch eine Beratung mit einem Steuerberater kann in dieser Hinsicht sinnvoll sein.

Gewerbesteuerpflicht in Deutschland

Für Einnahmen über OnlyFans Steuern abführen musst du unter Umständen auch an die Gemeinde, in der du deine Tätigkeit ausübst. Das ist dann der Fall, wenn du ein Gewerbe betreibst, also nicht freiberuflich tätig wirst. In diesem Falle wird nämlich die sog. Gewerbesteuer fällig, die der Gemeinde zugutekommt. Erhoben wird sie ab einem Jahresumsatz von 24.501 Euro. Bleibst du unter diesem Beitrag, wird keine Gewerbesteuer fällig. Das befreit dich jedoch nicht davon, jährlich eine Gewerbesteuererklärung abgeben zu müssen. Auch hier lohnt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Wie hoch die Gewerbesteuer, solltest du sie bezahlen müssen, ausfallen wird, ist dabei von der Gemeinde, in der du dein Gewerbe betreibst, abhängig. Jede Gemeinde hat die Möglichkeit, auf den Gewerbesteuergrundsatz einen individuell festgelegten Hebesatz aufzuschlagen. Das führt dazu, dass in einigen Gemeinden deutlich mehr Gewerbesteuer bezahlt werden muss als in anderen.

Einkommenssteuerpflicht in Deutschland

Neben den Steuern, die sich direkt auf deine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beziehen, fallen auch Individualsteuern an: Dein Einkommen wird am Ende vom Finanzamt besteuert werden. Dies geschieht über die Einkommenssteuererklärung, die du in jedem Falle abgeben musst. Vom 1. Januar bis zum 31. Juli eines Jahres hast du Zeit, dein Einkommen aus dem Vorjahr gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Bei deinen OnlyFans-Einnahmen handelt es sich um Einkommen aus selbstständiger/gewerblicher Tätigkeit. Angeben musst du in der Anlage S (bei freiberuflicher Tätigkeit) bzw. der Anlage G (bei gewerblicher Tätigkeit) der Einkommensteuererklärung. Wichtig ist dabei, dass du nur deinen Gewinn, nicht den Umsatz angeben musst! Andernfalls fällt die Steuerlast ungerechtfertigt hoch aus.

Auch bei der Einkommensteuer gibt es einen Freibetrag, der im Jahr 2023 bei 10.908 Euro liegt. Liegt dein Gesamteinkommen unter diesem Beitrag, musst du keine Einkommensteuer bezahlen. Das befreit dich jedoch nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung.

Fazit: OnlyFans und Steuern

Abschließend lässt sich festhalten, dass auf Einnahmen über OnlyFans Steuern erhoben werden – wie auch für Einnahmen über andere Online-Plattformen wie Twitch. Zu beachten sind dabei die drei folgenden Steuerarten:

  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommensteuer

Umsatzsteuer fällt nur an, wenn du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, Gewerbesteuer nur, wenn du einer gewerblichen Tätigkeit nachgehst, Einkommensteuer in jedem Falle. Die Besprechung mit einem Steuerberater ist lohnenswert, um das für dich beste Modell zu ermitteln und alle Formalia einzuhalten. Auch die Buchführung, die bei selbstständiger Tätigkeit verpflichtend ist, kann von einem Steuerberater übernommen werden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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