Nichts währt ewig, schon gar keine Mietverträge – denn Gründe gibt es viele, warum man seine Mietwohnung oder sein Miethaus verlassen will. Hauptgrund Nummer 1 ist allerdings nicht der Arbeitsplatzwechsel und auch kein Schimmel an den Wänden, sondern die Familie. Im Positiven wie im Negativen. Junge Menschen ziehen öfter zusammen, ältere Menschen wieder auseinander.
Laut einer Umzugsstudie der Deutschen Post wechseln jährlich über 8 Millionen Menschen in Deutschland ihren Wohnungssitz, davon hauptsächlich Mieter. Voraussetzung hierfür ist natürlich die Kündigung des alten Mietvertrags, dessen rechtliche Vorschriften und Regelungen in den §§ 535 – 580a BGB bestimmt sind. Doch wie kündigt man seinen Mietvertrag richtig? Worauf muss man achten? Welche Kündigungsfristen gelten und welche Ausnahmefälle gibt es?
Wir erklären dir, was eine perfekte Mietvertragskündigung beinhalten muss und wie du das Ganze ziemlich schnell und unkompliziert auf deinen Fall übertragen kannst. Dafür haben wir dir eine Word-Vorlage gebastelt, die du einfach kopieren und mit deinen Daten anpassen kannst.
Welche Arten gibt es, um als Mieter einen Mietvertrag zu kündigen?
Im Normalfall greift der Mieter auf die sogenannte ordentliche Kündigung zurück. Diese hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, wobei hier die Besonderheit gilt, dass die Kündigung nicht unbedingt vor diesen 3 Monaten an den Vermieter zugestellt sein muss. Es reicht aus, wenn sie bis zum 3. Werktag des Folgemonats übermittelt wird, sodass dieser Monat noch in die 3-Monats-Frist eingerechnet werden kann. Grundlage dafür ist § 573 c Absatz 1 Satz 1 BGB: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“ Samstage gelten hier im Übrigen auch als Werktag.
Ein Beispiel: Wer zum 31.03.2020 seine Wohnung kündigen will, sollte die Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag im Januar 2020 beim Vermieter eingereicht haben. Falls die Kündigung erst ein oder zwei Tage später eintrudelt, verschiebt sich der Kündigungstermin um einen Monat auf den 30.04.2020.
Für schwerwiegende Ausnahmefälle gibt es zudem die außerordentliche/fristlose Kündigung. Im Mietrecht kann von ihr Gebrauch gemacht werden, wenn seitens des Vermieters schwere Vertragsbrüche vorliegen oder dem Mieter gesundheitliche Schäden durch das Bewohnen des Mietobjekts drohen. Klassischer Fall: Schimmel. Unter diesen Umständen entfällt die Kündigungsfrist. Beachte hierbei, dass vor dem Kündigungsausspruch eine Mahnung an den Vermieter erfolgen muss.
Eine besondere Form der außerordentlichen Kündigung ist die Sonderkündigung, welche sich auf das Sonderkündigungsrecht eines jeden Mieters stützt. Gründe sind zum Beispiel Modernisierungsmaßnahmen und Mieterhöhungen. In diesen Fällen kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.
Welche Kriterien muss eine ordentliche Kündigung erfüllen?
Wir konzentrieren uns in diesem Artikel auf die ordentliche Kündigung. Für eine rechtsgültige Kündigung bedarf es einiger Voraussetzungen hinsichtlich der formalen Kriterien. Das heißt im Klartext:
- Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Sie kann formlos aufgesetzt werden, daher kannst du dir beliebige Vorlagen wählen.
- Es müssen keine Gründe für den Auszug genannt werden (Ausnahme: fristlose Kündigung).
- Es müssen alle Mieter unterschreiben, die im Mietvertrag stehen.
- Sie muss die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten (falls nicht kürzer vereinbart).
- Sie muss spätestens bis zum 3. Werktag des Folgemonats dem Vermieter zugestellt worden sein (Empfehlung: Einschreiben).
Welche inhaltlichen Bestandteile kommen in die Kündigung?
Nun zum Kern der ganzen Misere, dem Inhalt der Kündigung: Was muss rein, was sollte rein, was nicht? Unsere Vorlage weiter unten zeigt dir anschaulich, wie eine ordentliche Kündigung aussehen kann. Gehen wir die Bestandteile einmal durch:
- Briefkopf: Im Briefkopf wird erst die Adresse des Absenders (also des Mieters bzw. der Mieter) genannt, dann die Adresse des Empfängers (des Vermieters). Empfehlung an den Mieter: Schreibe deine Telefonnummer und E-Mail-Adresse dazu, damit man dich umso schneller und gezielter erreichen kann.
- Ort und Datum (rechtsbündig): Ort und aktuelles Datum, ganz simpel.
- Betreffzeile: Mittlerweile ist das Wörtchen „Betreff“ am Beginn der Zeile nicht mehr üblich, du kannst also direkt mit deinem Anliegen ins Haus fallen. In der Betreffzeile steht das Wichtigste auf einen Blick: (1) dass es sich um eine Kündigung handelt, und (2) um welches Mietobjekt es dabei geht. Bitte möglichst genau angeben, gegebenenfalls auch die jeweilige Etage oder Nummer der Mietwohnung, damit diese klar zugeordnet werden kann.
- Anrede: Ein höfliches „Sehr geehrte/r …“ mit dem entsprechenden Namen des Vermieters.
- Kündigungsausspruch: Hier wird die Kündigung des Mietobjekts ausgesprochen und (mit Bezugnahme auf die gesetzliche 3-Monats-Frist) der genaue Kündigungstermin genannt.
- Widerruf der Einzugsermächtigung: Falls du deinem Vermieter eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Mietzahlungen erteilt hast, solltest du diesen widerrufen. Hast du deine Mietbeiträge als Dauerauftrag überwiesen, entfällt dieser Punkt natürlich.
- Anschrift für die Betriebskostenabrechnung: Um Nachfragen zu vermeiden, solltest du direkt im Kündigungsschreiben eine Anschrift angeben, an welche der Vermieter die Betriebskostenabrechnung der laufenden Periode zustellen kann. Berücksichtige dabei, dass dies nicht selten zwischen einem halben und ganzen Jahr dauern kann (je nach Objekt und Kündigungszeitpunkt).
- Bankverbindung für die Kaution: Optional kannst du auch die Bankverbindung für die Rückzahlung der Kaution (oder eventueller Nebenkostengutachten) angeben. Ansonsten wird der Vermieter auf die Bankverbindung im Mietvertrag zurückgreifen.
- Bitte um Kündigungsbestätigung: Spätestens am Ende des Kündigungsschreibens solltest du um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung bitten. In der Regel bestätigt der Vermieter den Erhalt und den genannten Kündigungstermin, sofern die Fristen gewahrt sind.
Word-Vorlage: fristgerechte Kündigung des Mietvertrags (Muster)
Damit du nun direkt mit der Kündigung deines Mietvertrags loslegen kannst, haben wir eine Vorlage für dich vorbereitet. Lade sie einfach herunter und passe sie an deine Situation an:
- Vorlage – fristgerechte Kündigung des Mietvertrags.docx (ab Word 2003)
- Vorlage – fristgerechte Kündigung des Mietvertrags.doc (vor Word 2003)
- Vorlage – fristgerechte Kündigung des Mietvertrags.odt (für Open Office)