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Verbraucherzentrale will o2 wegen Roaming-Praxis vor Gericht ziehen

Seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine Zusatzkosten mehr für das sogenannte Roaming berechnet werden. Im europäischen Ausland dürfen also keine zusätzlichen Kosten mehr für Gespräche, Daten und Nachrichten mit dem Smartphone in Fremdnetzen mehr berechnet werden. Die meisten Mobilfunkanbieter halten sich daran. O2 geht jedoch einen anderen Weg, weshalb die Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv) den Mobilfunkanbieter nun verklagen möchte.

Warum droht O2 nun eine Klage?

Was hat O2 im Gegensatz zu Vodafone und Co. falsch gemacht? Viele Kunden müssen, damit ihnen keine Roaming-Gebühren berechnet werden, zunächst eine SMS an o2 schicken. Hiervon sind alle Kunden betroffen, die keinen regulierten EU-Roaming-Tarif abgeschlossen haben. Dieses Vorgehen kritisiert die Verbraucherzentrale massiv. Sie ist der Ansicht, dass das EU-Roaming allen Kunden automatisch zur Verfügung stehen muss und die Kunden nicht erst aktiv werden müssen.

Die Verbraucherzentrale hatte O2 vor kurzem erst abgemahnt. Das Mobilfunkunternehmen hat jedoch nicht gehandelt, weshalb sich die vzbv nun dazu entschieden hat, O2 vor Gericht zu ziehen.

Irreführung ist verboten

Die Verbraucherzentrale wirft O2 Irreführung vor. Ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erklärt Irreführung für verboten. Viele Kunden könnten glauben, dass das EU-Roaming nur dann für sie gültig werde, wenn sie erst eine SMS an O2 senden. Dieses Vorgehen ist in den Augen des Verbraucherschutzes nicht mit der EU-Verordnung vereinbar.

Was sagt die Telefónica?

Laut Telefónica wurden alle O2 Kunden, sowohl die Vertrags- als auch die Prepaid-Kunden, die bereits in der Vergangenheit den regulierten Roaming-Tarif verwendet haben, automatisch auf das neue EU-Roaming umgestellt. Kunden, die hingegen individuelle Roaming-Tarife, statt des regulierten Roaming-Tarifs genutzt haben, sollte es freigestellt sein, in das EU-Roaming zu wechseln. Der Wechsel sei laut Telefónica nicht für alle Kunden vorteilhaft.

Für wen lohnt sich der Wechsel nicht?

Laut Telefónica lohne sich der Wechsel in das regulierte EU-Roaming nicht, wenn man zum Beispiel eine EU-Flat mit einem inklusiv Datenvolumen von 1 GB abgeschlossen hat. Der Tarif würde sowohl in der EU als auch in einigen Ländern gelten, die nicht der EU angehören wie in der Schweiz, der USA und der Türkei. Dies gelte auch dann, wenn der Kunde erst sehr spät in einem bestimmtem Monat innerhalb der EU verreise. Beim regulierten EU-Roaming verhielte sich dies anders. In diesem Fall könnte das Inlandsvolumen zu einem späten Reiseantritt bereits verbraucht sein.

Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale wünscht sich O2 weiterhin individuelle Roaming-Lösungen für die Kunden.

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Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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