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E-Auto-Förderung: Mindesthaltedauer wird erhöht

Da offenbar ein beachtlicher Teil der in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos, insbesondere der Marke Tesla, bereits nach kurzer Zeit ins Ausland weiterverkauft wird, hat die Bundesregierung entschieden, die für die staatliche Elektroautoförderung nötige Mindesthaltedauer zu erhöhen. So soll dafür gesorgt werden, dass die zugelassenen E-Autos tatsächlich auf deutschen Straßen unterwegs sind.

Jeder vierte Tesla exportiert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat bereits zu Beginn des Jahres eine Prüfung hinsichtlich der Möglichkeit der Verlängerung der Mindesthaltedauer geförderter E-Autos in die Wege geleitet. Grund dafür war die Annahme, dass ein hoher Anteil der neu zugelassenen Fahrzeuge bereits kurz nach der Mindesthaltedauer von sechs Monaten ins Ausland verkauft wird. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ist davon ausgegangen, dass der Wiederverkaufswert eines E-Autos nach zwölf Monaten derart gesunken ist, dass der Weiterverkauf ins Ausland unattraktiver wäre – und die Förderung damit ihr Ziel, den Anteil der E-Autos auf Deutschlands Straßen nachhaltig zu erhöhen, eher erreichen würde.

Die Annahme, dass ein beachtlicher Teil der geförderten Fahrzeuge relativ schnell ins Ausland verkauft wird, sieht das Institut Schmidt Automotive Research aus Berlin bestätigt. Demnach wurden von Januar 2012 bis Juli 2022 in Deutschland 890.000 vollelektrische Pkw zugelassen. Dem Kraftfahrtbundesamt zufolge waren am 1. Juli 2022 jedoch nur 756.517 vollelektrische Fahrzeuge zugelassen. Mehr als 100.000 Fahrzeuge müssten demnach wieder abgemeldet worden sein. Besonders auffällig sind die Daten bei Tesla: Von 98.000 zugelassenen Fahrzeugen waren nur noch 76.690 in Deutschland registriert. Demnach ist fast jedes vierte Tesla-Fahrzeug wieder abgemeldet worden. Anreize für einen Export gäbe es tatsächlich. So gilt etwa in Dänemark eine Luxussteuer, die beim Kauf eines neuen E-Autos der Premiumklasse gezahlt werden muss – und die teilweise höher liegt als der Fahrzeugpreis. Hier würde sich der Export für beide Seiten lohnen.

Das Kraftfahrtbundesamt hält dem entgegen, bei den Ausführungen von Schmidt Automotive Research handele es sich um reine Spekulation. Die Fahrzeuge, die in den Statistiken nicht mehr auftauchten, müssten keineswegs ins Ausland verkauft worden sein. Sie könnten auch verunfallt oder schlicht außer Betrieb gesetzt worden sein.

Das in Bergisch Gladbach sitzende Center of Automotive Management hält dem eine weitere Statistik entgegen: Zwischen Januar und September 2021 sind in Deutschland 236.695 reine Elektrofahrzeuge zugelassen worden – im Jahr wurde ein neuer Zulassungsrekord von E-Autos erreicht. Im gleichen Zeitraum habe der Bestand sich jedoch nur um 207.435 Fahrzeuge erhöht. Hier klafft also eine Lücke von mehr als 29.000 Fahrzeugen. Grundsätzlich entkräftet sind die Einwände des Kraftfahrtbundesamts damit jedoch keineswegs: Nirgendwo ist ersichtlich, dass die genannten Fahrzeuge exportiert wurden; sie könnten auch außer Betrieb gesetzt oder verschrottet worden sein. Das gilt umso mehr, da nicht klar ist, um welche Fahrzeuge es sich handelt: Die mehr als 29.000 fehlenden E-Autos stammen nicht zwingend aus dem Bestand der neu zugelassenen. Es kann sich hierbei auch um ältere Modelle, die bereits länger auf deutschen Straßen unterwegs waren, handeln. Die Schätzung des Center of Automotive Management, alleine 2021 seien bis zu 240 Millionen Euro an Fördergeldern für E-Autos nicht zweckgemäß verwendet worden, steht damit auf wackligen Beinen.

12 Monate Mindesthaltedauerto

Nichtsdestotrotz hat die Bundesregierung nun entschieden, die für die Förderung nötige Mindesthaltedauer von bisher sechs auf künftig zwölf Monate zu erhöhen. Umgesetzt werden soll die Änderung mit Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie im Jahr 2023. Wer ein E-Auto erwirbt und die Fördersumme einstreicht, muss es künftig zwölf Monate lang behalten; andernfalls muss die Fördersumme zurückgezahlt werden. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss sie jedoch noch von der EU-Kommission geprüft werden.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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