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Elektronische Krankschreibung funktioniert bisher kaum

Die elektronische Krankschreibung, die vor Kurzem eingeführt wurde, funktioniert allem Anschein nach bisher nicht. Viele Unternehmen beklagen mit ihr einhergehenden bürokratischen Aufwand sowie zunehmende Unsicherheit durch anfallende Verzögerungen beim Abruf der Krankmeldungen.

Verband Die Familienunternehmer leistet Kritik

Jüngst hat sich der Verband Die Familienunternehmer kritisch zum neuen System der Arbeitsunfähigkeitsmeldung geäußert. Im Auftrag des Bundesjustizministeriums hat der Verband eine Umfrage zu den größten Bürokratiehemmnissen unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Immer wieder genannt wurde dabei die elektronische Krankmeldung. Reinhold von Eben-Worlée, Vorsitzender des Verbands, äußerte sich dazu wie folgt: „In der Praxis funktioniert das neue System leider überhaupt nicht“. Die Umfrage des Verbands macht deutlich, dass die Daten bei vielen Unternehmen entweder zu spät oder aber überhaupt nicht ankommen.

Die elektronische Krankschreibung soll den Aufwand für Arbeitnehmende reduzieren. Bisher mussten diese ihre Krankschreibung postalisch sowohl an die Krankenkasse als auch an ihren Arbeitgeber übermitteln. Diese beiden Schritte sollen nun wegfallen. Stattdessen übermittelt die krankschreibende Praxis die AU an die Krankenkasse, die diese mit einer Verzögerung von fünf Tagen für den Arbeitgeber abrufbar macht.

Viele Praxen nehmen bisher jedoch nicht an diesem System teil oder geben an, dass die Krankschreibung sicherheitshalber zusätzlich postalisch verschickt werden solle. Dadurch kommt es nicht selten zu einem doppelten Aufwand bei den Unternehmen, die Krankschreibungen mehrfach erhalten. Daneben existiert jedoch auch ein weiteres, weitaus drängenderes Problem: Teilweise funktioniert der Abruf der Krankschreibungen über die Krankenkassen nicht oder erst deutlich später als eigentlich vorgesehen. Hinzu kommt, dass nur die gesetzlichen Krankenkassen an diesem System teilnehmen und das Kinderkrankengeld nicht abgedeckt ist. Dadurch müssen zahlreiche Vorgänge weiterhin nach dem alten Verfahren bearbeitet werden – was wiederum einen Doppelaufwand bedeutet, da zwei Systeme gleichzeitig bedient werden müssen.

Elektronische Krankschreibung: FDP strebt Gesetzesänderung an

Die FDP strebt daher eine Gesetzesänderung an, die die bisher nicht funktionierende Digitalisierung weiter vorantreiben und die herkömmlichen Alternative vollständig abschaffen soll. Sie plädiert etwa dafür, dass auch die privaten Krankenkassen in das neue System integriert werden. Ferner möchte sie dafür sorgen, dass die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht nur abrufbar machen, sondern selbstständig an die Unternehmen weiterleiten. Wie das ohne Erhöhung der Personalkapazitäten bei den Krankenkassen und ohne Implementierung wieder neuer elektronischer Systeme funktionieren soll, thematisierte der FPD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Funke-Kaiser, der vorschlägt, entsprechende Lösungen in das geplante Digitalgesetz des Gesundheitsministeriums zu schreiben, nicht.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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