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Endlich ist es soweit: Die EU-Roaming-Gebühren sind abgeschafft

Am heutigen Donnerstag, dem 15.06.17, wurden die Roaming-Gebühren innerhalb der EU endlich abgeschafft. In der Theorie bedeutet dies, dass die Handynutzung im Ausland nicht mehr mit Zusatzkosten verbunden sein wird. Bisher zahlten Kunden, die ihr Handy im Urlaub benutzen, horrende Summen für diese Nutzung. Bereits zuvor bestand die Möglichkeit, den Roaminggebühren durch das Buchen von Auslandsflatrates zu entgehen – doch auch diese waren in aller Regel nicht günstig.

Die nun von der EU beschlossene Abschaffung der Roaminggebühren ist somit für den Endkunden ein begrüßenswerter Schritt. In naher Zukunft soll das Handy im Ausland genauso eingesetzt werden können wie in der Heimat. Diese Nutzung soll keine höheren Kosten verursachen und dem Nutzer somit letztendlich mehr Freiheiten innerhalb der europäischen Union gewähren.

Was ändert sich wirklich?

Tatsächlich dürfen die Mobilfunkbetreiber nicht mehr pauschal Roaminggebühren berechnen. Für einen Großteil der Handynutzer wird dies tatsächlich dazu führen, dass sie im Ausland günstiger telefonieren und im Internet surfen können. Einige Kostenfallen werden jedoch weiterhin bestehen bleiben. So fallen für Telefonate, die aus Deutschland heraus ins Ausland getätigt werden, weiterhin hohe Gebühren an. Darüber hinaus wurde eine „Fair-Use-Regel“ beschlossen. Diese besagt, dass es den Mobilfunkbetreibern grundsätzlich gestattet ist, Aufschläge zu berechnen, wenn ersichtlich ist, dass die Kunden sich durch das Nutzen ausländischer SIM-Karten einen finanziellen Vorteil verschaffen wollen: Es soll verhindert werden, dass massenhaft SIM-Karten der günstigsten europäischen Anbieter gekauft und vorwiegend im Ausland eingesetzt werden. Ein Deutscher, der in Deutschland lebt, aus Kostengründen jedoch eine griechische SIM-Karte verwendet, wird mit Aufschlägen seitens der deutschen Netzbetreiber rechnen müssen.

Eingeschränkte Leistungen im europäischen Ausland sollten durch die Abschaffung der Roaminggebühren beseitigt werden. Dennoch ist es den Mobilfunkanbieten in einigen Fällen möglich, die Leistungen im EU-Ausland einzuschränken. Vor allem Nutzer sog. Community-Optionen müssen mit eingeschränkten Leistungen im Ausland rechnen. Für diese Menschen sind Telefonate zu anderen Kunden des gleichen Mobilfunkbetreibers innerhalb Deutschlands vergünstigt. Im Ausland gilt diese Vergünstigung häufig jedoch nicht.

Zudem können die Mobilfunkbetreiber durch Klauseln in ihren Verträgen weiterhin Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland erheben. Vor allem bei günstigen Inlandstarifen und reinen Datentarifen ist dies häufig der Fall. Stehen dem Kunden in Deutschland für einen recht günstigen Preis beispielsweise acht Gigabyte Datenvolumen zur Verfügung, kann der jeweilige Provider dieses Datenvolumen im Ausland einschränken. Der Kunde muss jedoch vorab über diese Einschränkung informiert werden. Darüber hinaus dürfen die Provider Aufschläge berechnen, wenn die “angemessene Nutzung“ überschritten wird. Wird das Handy häufig und ausgiebig im Ausland eingesetzt, können Aufschläge von bis zu 0,032 Euro exklusive Mehrwertsteuer pro Gesprächsminute und 7,70 Euro exklusive Mehrwertsteuer pro Gigabyte Datenvolumen anfallen. Diese Aufschläge sollen in den kommenden Jahren sukzessive gesenkt werden.

Reine Datentarife, die beispielsweise häufig für Tablets angeboten werden, sind bei vielen Anbietern nur im Inland gültig. Die Nutzer sollten sich vor einem Auslandsaufenthalt hinsichtlich der Regelungen ihres Providers erkundigen.

Telekom, O2, Vodafone und Co.

Die Mobilfunkanbieter werden unterschiedlich mit der Abschaffung der Roaminggebühren umgehen. Die Deutsche Telekom versicherte, dass kein Unterschied zwischen Inland und Ausland gemacht werden würde. Alle Kunden der Telekom werden demnach von der Abschaffung der Roaminggebühren profitieren. Kunden, die einen Altvertrag besitzen, erhalten ab dem 15. Jun. 2017 automatisch die Option „weltweit“ – mit dieser fallen im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren an. Somit ergeben sich keine Nachteile aus Altverträgen. Jeder Telekom-Kunde, der sein Handy im Ausland einsetzen will, wird von der Abschaffung der Roaminggebühren profitieren.

Auch Vodafone sorgt für weitestgehend bessere Bedingungen. Lediglich beim Prepaidtarif “CallYa Talk&SMS“ kommt es zu Einschränkungen. Zudem kann die Community-Option “Vodafone-Flat“ im Ausland nicht genutzt werden. Außerhalb dieser beiden Tarife fallen im EU-Ausland künftig keine Zusatzkosten mehr an. Die Nutzer sollten im EU-Ausland jedoch beachten, dass nach dem Überschreiten des gebuchten Datenvolumens in den Red-Tarifen automatisch eine Zusatzoption gebucht wird – diese lässt sich jedoch abwählen. Kunden des besagten Prepaidtarifs können für 4.99 Euro eine Zusatzoption buchen, durch die die Zusatzkosten im EU-Ausland entfallen.

O2 hingegen ändert Altverträge nicht automatisch ab. Kunden, die über eine nicht regulierte EU-Roaming-Option – beispielsweise die “EU-Roaming-Flat“ – verfügen, müssen diese über ihr Kundenkonto oder per SMS beenden. Andernfalls steht ihnen im EU-Ausland nur ein begrenztes Datenvolumen zur Verfügung. Weiterhin ist die Community-Flatrate für Prepaid-Tarife im EU-Ausland nicht nutzbar. Im Basisvertrag steht mit der Option “EU Day Pack“ eine recht günstige Möglichkeit zur Verfügung, Einheiten für Telefonie, SMS und Internet im EU-Ausland zu erwerben.

Weitere Anbieter, die keinerlei Einschränkungen im EU-Ausland aufweisen, sind Blau, Call-Mobile, Congstar, Fonic, Klarmobil und Mobilcom-Debitel.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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