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eScooter: Bundesrat macht den Weg frei

Elektroroller bevölkern in vielen Städten rund um die Welt die Straßen. Sie sind bei Einheimischen und Touristen beliebt, bringen Menschen unkompliziert von A nach B und sind überdies umweltfreundlich. Die in vielerlei Hinsicht vorteilhaften Verkehrsmittel sollen nun nach schier endlosen Diskussionen auch in Deutschland erlaubt werden – wie zu erwarten war, gibt es jedoch Einschränkungen.

Nach langen Debatten hat der Bundesrat sich dazu durchgerungen, einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen, die den elektrischen Tretrollern den Weg zumindest einigermaßen freimacht.

Anders als zunächst geplant, werden die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenkstange in Deutschland nicht auf Gehwegen fahren dürfen – zum Schutz der Fußgänger. Platz finden sie – wie in beinahe allen anderen Ländern – auf den Fahrradwegen. Von den Fahrrädern unterscheiden sie sich jedoch durch das vorgeschriebene Mindestalter von vierzehn Jahren sowie durch die Versicherungs- und die ABE-Pflicht.

Im internationalen Vergleich fallen Deutschlands Regelungen zum Umgang mit den Elektrorollern aus der Norm. So werden sie hierzulande nur zwanzig und nicht wie beispielsweise in Österreich 25 km/h schnell sein dürfen. Außerdem ist das Fahren der eScooter erst ab vierzehn Jahren erlaubt. Zum Vergleich: In Österreich dürfen Zwölfjährige alleine mit Elektrorollern unterwegs sein, Kinder unter zwölf Jahren, sofern sie von einer mindestens sechzehnjährigen Person begleitet werden und einen Helm tragen. Hierzulande wird es keine Ausnahmen vom Mindestalter von vierzehn Jahren geben.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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