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EU-Copyright-Reform soll Montag verabschiedet werden

Ein Kompromiss zwischen den EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich könnte überraschend zu einer schnellen Einigung in den laufenden Trialogverhandlungen über die viel diskutierte EU-Copyright-Reform zwischen dem europäischen Parlament der EU-Kommission und der rumänischen Präsidentschaft des EU-Rats führen. Der größte Streitpunkt zwischen den beiden Mitgliedsstaaten mit dem meisten Einfluss innerhalb der EU war eine Ausnahmeklausel, die die Haftung von Plattformbetreibern bei Rechtsverstößen ihrer Mitglieder regeln soll und für die nun eine einvernehmliche Lösung gefunden werden konnte.

Der neue Vorschlag der Ratsspitze sieht weiterhin vor, dass laut Artikel 13 „Provider für den Austausch von Online-Inhalten“ ihrer Mitglieder haften müssten, wenn diese urheberrechtlich geschützte Werke über eine Plattform wie zum Beispiel Facebook teilen würden. Die einzige Möglichkeit sich als Provider vor Haftungsansprüchen Dritter zu schützen, wäre bei Einführung des fragwürdigen Artikels eine Lizenz, die das Teilen der entsprechenden Inhalte erlaubt oder die sogenannten „Uploadfilter“, also eine Datenbank, die geschützte Inhalte automatisch löscht und die Verbreitung so verhindert.

Zensurmaschine oder sinnvoller Schutz der Urheber?

Kritiker sehen die Einführung der Uploadfilter und damit auch den von Deutschland und Frankreich geschlossenen Kompromiss als Zensurmaschine. Wie EU-Abgeordnete Julia Reda (Piraten) erklärte, bedeutet die Einführung, dass sämtliche online geteilten Inhalte erst durch einen Algorithmen genehmigt werden müssten, bevor diese sichtbar werden. Problematisch daran ist vor allen, dass dieser „grundsätzlich nicht dazu in der Lage ist, zwischen Urheberrechtsverstößen und legaler Nutzung für Parodie oder Kritikzwecke zu unterscheiden“. Die Einführung von Uploadfiltern würden damit unzählige Apps und Webseiten einschränken und Nutzer sowie Betreiber schädigen.

Keine generelle Internetüberwachung

Eine „generelle Pflicht“, die vorsehen würde den gesamten Datenverkehr im Internet zu überwachen, will die EU-Ratspräsidentschaft unter rumänischer Führung jedoch nicht einführen. Ein bisher darauf enthaltener Hinweis in der E-Commerce-Richtlinie wurde inzwischen wieder entfernt. Dies wird die meisten Plattformen jedoch nicht davor schützen, Uploadfilter einzusetzen oder Lizenzen der Rechteinhaber zu erwerben, da diese Mittel aus Sicht der Gesetzgeber bisher den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen.

Ausnahmeregel für neue und kleine Plattformen

Die einzige Ausnahme soll bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie neuen Plattformen gelten, die seit weniger als drei Jahren auf dem Markt sind und deren Jahresumsatz bei unter zehn Millionen Euro liegt. Eine generelle Haftung soll in diesem Fall nicht gelten, Uploadfilter und Lizenzen wären also bis zum Erreichen der Umsatzgrenze oder des Alters nicht nötig, nutzergenerierte Inhalte die fremde Urheberrechte verletzten müssten aber bei Hinweisen gelöscht werden. Außerdem müssen die Betreiber belegen „bestmögliche Bemühungen“ zu unternehmen erneute Uploads einmal gelöschter Werke zu verhindern, wenn sie monatlich im Durchschnitt eine Besucherzahl von fünf Millionen überschreiten.

Schutz für Memes und Co.

Auch das oft beschworene Ende für Memes und andere Parodien soll durch die Einführung der EU-Copyright-Reform nicht kommen, da die Rumänen diese durch das Zitatrecht schützen möchten. Rechteinhaber protestieren gegen diesen Schutz der Nutzerrechte jedoch noch energisch.

Einigung eigentlich am 21. Januar erwartet

Die Trialogverhandlungen sollten ursprünglich bereits am 21. Januar abgeschlossen sein. Da die Ratspräsidentschaft zu diesem Zeitpunkt aber keine Einigkeit zwischen den Mitgliedern herstellen konnte, wurden die Verhandlungen erneut gestartet. Nun wird die Einigung im Laufe der kommenden Woche erwartet.

Axel Voss (CDU), Berichterstatter des Parlaments zweifelt jedoch noch an diesem Termin, da die Sonderregelung für kleine Plattformen Urheber schlechter stellen würde und dies laut vielen Mitgliedern nicht akzeptabel ist.

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