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EU: Geschwindigkeitsbegrenzer in Neuwagen werden Pflicht

Ab 2024 müssen alle in der EU zugelassenen Neuwagen mit Geschwindigkeitsbegrenzern ausgestattet sein. Diese sollen das Übertreten von Tempolimits verhindern oder zumindest erschweren.

Überwachungssysteme bremsen Fahrzeug ab

Das Funktionsprinzip derartiger Geschwindigkeitsbegrenzer ist recht simpel: Sie sollen das jeweils geltende Tempolimit erkennen und daraufhin die Geschwindigkeit des Fahrzeugs regulieren. Konkret bedeutet das, dass sie technisch verhindern sollen, dass die Fahrenden das Tempolimit überschreiten. Das geschieht jedoch nicht durch ruckartiges automatisches Abbremsen, sondern auf sanfterem Wege: Sie passen entweder den Tempomat an die geltende Höchstgeschwindigkeit an oder beeinflussen die Motorleistung. Die Bremsen hingegen werden von ihnen nie betätigt. Das Gaspedal soll nicht mehr reagieren, wenn das Regulierungsgerät einspringt.

Die EU sieht in der neuen Vorschrift einen wichtigen Schritt hin zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr: „Die Einführung […] ist ein großer Fortschritt für die Verkehrssicherheit und hat das Potenzial, die Zahl der Verletzten und Toten im Straßenverkehr drastisch zu senken. Die Automobilhersteller haben jetzt die Möglichkeit, das Potenzial […] für die Schaffung sicherer Straßen für alle zu maximieren“. Aufgerufen wird damit einmal mehr der immer wieder diskutierte Gegensatz von Sicherheit und Freiheit. Auffällig ist, dass die EU sich hierbei einerseits klar auf die Seite der Sicherheit schlägt, die Orientierung an der Freiheit als Wert dabei jedoch nicht vollständig aufgeben möchte. So besteht bei den ab 2024 vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzern die Möglichkeit der Übersteuerung: Wird das Gaspedal kräftig durchgetreten, lässt das Tempolimit sich weiterhin überschreiten. Daraufhin soll jedoch eine hörbare Warnung des Assistenzsystems erfolgen. Insgesamt verfolgt die EU damit jedoch weiterhin die Strategie, immer mehr Assistenzsysteme verpflichtend vorzuschreiben.

Selbstbeschränkung der Autoindustrie?

Die Vorschrift stellt ferner die Frage, ob die Autoindustrie sich auf eine freiwillige Selbstbeschränkung einigen wird. In der Geschichte des motorisierten Straßenverkehrs hat es derartige Selbstbeschränkungen bereits häufiger gegeben – etwa bei der Höchstgeschwindigkeit von Autos oder der maximalen PS-Anzahl von Motorrädern. Vor dem Hintergrund der neuen Regelung könnte es für Autohersteller möglicherweise attraktiv werden, freiwillig weiter zu gehen als die EU vorschreibt. Ob diese Möglichkeit tatsächlich genutzt wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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