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 EU verhängt Milliardenstrafe gegen Google

Aufgrund der Einschränkungen, die Googles Betriebssystem Android mit sich bringt, verhängte die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Sie stellte einen Missbrauch der Machtstellung Googles zuungunsten der Verbraucher und der Wettbewerber fest. Google will die Strafe anfechten.

Googles Betriebssystem Android wurde in drei zentralen Punkten kritisiert. So stellte die EU-Kommission fest, dass Google die Hersteller von Android-Geräten zwinge, den hauseigenen Browser „Chrome“ vorzuinstallieren, die Google-Suche zur Standardsuchmaschine zu machen und zur Vorinstallation von insgesamt elf Apps des Konzerns zwinge. Zweitens biete Google finanzielle Anreize, wenn ausschließlich Dienste von Google vorinstalliert werden. Drittens hindere Google Hersteller von Smartphones und Tablets am Verkauf ihrer Geräte, wenn diese mit anderen Betriebssystemen ausgestattet seien. In diesen Punkten sieht die EU-Kommission einen Missbrauch der privilegierten Marktstellung des Konzerns.

Google weist die Vorwürfe zurück und kündigte bereits an, sich gegen die verhängte Strafe wehren zu wollen. Ein Sprecher des Unternehmens stellte weiterhin fest, Android schaffe mehr Auswahl für seine Nutzer und schränke diese keineswegs ein. Die zuständige Wettbewerbskommissarin der EU, Margrethe Vestager, stellte sich gegen diese Ausführungen. Sie ließ den Fall drei Jahre lang untersuchen und sieht einen Missbrauch der Marktmacht – Google erlege Herstellern von Android-Smartphones sowie Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Einschränkungen auf und verwende Android so, um die vorherrschende Marktstellung der hauseigenen Suchmaschine zu festigen. Vestager stellte weiterhin fest, dass weitere Strafen verhängt werden könnten, wenn Google die Summe von 4,3 Milliarden Euro nicht innerhalb von 90 Tagen zahle.

Der Konzern scheint sich von diesen Ausführungen jedoch nicht beeindrucken zu lassen, was angesichts der enormen Finanzreserven nicht weiter verwunderlich ist. Google würde das Aufgeben der beschriebenen Einschränkungen aller Wahrscheinlichkeit nach härter treffen als das Verhängen weiterer Strafzahlungen.

Eine erste Milliardenstrafe gegen den US-Konzern war im vergangenen Jahr verhängt worden. Damals bestrafte die EU Google für das Ausnutzen des hauseigenen Shoppingdienstes zur Festigung der Vormachtstellung der Google-Suchmaschine. Die weitere Entwicklung im neuen Fall bleibt abzuwarten.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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