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Ford reicht Patent für automatische Pfändung von Autos ein

Ford bastelt derzeit an einer besonderen Form des autonomen Fahrens. Dabei sollen die Fahrzeuge des US-Amerikanischen Automobilkonzerns nicht Insassen von A nach B befördern. Ziel ist es vielmehr, Autos automatisch pfänden zu können. Bezahlt beispielsweise ein Leasingnehmer seine Raten nicht, verlässt ihn das Auto ganz von allein und kehrt zum Kreditgeber zurück.

Ford hat Idee bereits beim Patentamt vorgelegt

Im Bereich des autonomen Fahrens zielen derzeit viele Automobilhersteller darauf ab, ihre Fahrzeuge möglichst komfortabel und ohne Eingreifen des Fahrzeugführers durch Stadt und über Autobahn fahren zu lassen. Das soll in aller erster Linie für Nutzerkomfort sorgen und die Autofahrt für Pendler nicht mehr zur Lebenszeit fressenden Zeitverschwendung machen. Ford möchte seine Autos auch von allein fahren lassen. Allerdings hat das Unternehmen bei seinem Anliegen offenbar die Interessen von Geldgebern und Kreditinstituten im Sinne. Schließlich hat der Automobilkonzern nun einen Patentantrag eingereicht, der eine automatische Pfändung von Fahrzeugen vorsieht. Sollte ein Kunde seine Raten nicht mehr zahlen können oder wollen, soll sich das Auto dann selbstständig zurück in die Hände des Verkäufers begeben.

Doch das autonome Fahren soll nur eine Option sein, die über Fernzugriff vom zuständigen Kreditinstitut oder Verkäufer ausgeführt werden können soll. Alternativ soll man auch einzelne Features im Auto abschalten können. Dann könnte es schlimmstenfalls nicht mehr vom Besitzer bewegt werden. Während das autonome Fahren hin zu einem weiter entfernten Schrottplatz bislang noch nach Zukunftsmusik klingt, ist das Abschalten wichtiger Funktionen sicherlich bereits jetzt möglich. Auch das Abschleppen könnte man sich durch rudimentäre Sebstfahrkenntnisse des Fahrzeugs erleichtern. So würde es in vielen Fällen bereits hilfreich sein, wenn man das Auto vom Grundstück des Besitzers auf die nächstgelegene Straße verbringt.

Automatische Fahrt zum Schrottplatz

Auf die Spitze treibt Ford das Ganze dann mit einem überaus spannenden Szenario, das wohl ebenfalls aus dem Patentantrag hervorgeht. Man stelle sich einmal vor, dass das Fahrzeug automatisch zum nächstgelegenen Betriebsgelände des Herstellers fährt. Dort könne man eine Wertüberprüfung durchführen. Sollte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, würde das Fahrzeug dann vom Computer weiter zum Schrottplatz geschickt werden. Natürlich könnte man als Schuldner gegen das automatische Wegfahren des Autos etwas unternehmen. So könnte man das Fahrzeug beispielsweise in einer Garage einschließen. Auch für dieses Szenario soll Ford die passende Lösung parat haben. Anhand der Kameraaufnahmen, die das Auto aufgezeichnet hat, soll man direkt die Polizei benachrichtigen können. Diese soll sich dann auf klassischem Wege Zugang zum Fahrzeug verschaffen können.

In Deutschland nicht möglich

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt zweifelsohne für das Rechtssystem der USA. Was für unser Rechtsverständnis nämlich etwas krude klingt, ist zumindest in der Theorie in den Vereinigten Staaten kein Problem. Während man hierzulande über das Zivilgerecht einen Titel erwirken muss, um Dinge Pfänden zu können, sind Pfändungen in den USA auch ohne Mitwirkung der Justiz möglich. So ist es auch Kreditgebern erlaubt, eine Pfändung durchzuführen. Das ist bereits jetzt der Fall. Sind Kreditnehmer nicht dazu in der Lage, Ihre Raten für ein Auto zu bezahlen, darf dieses vom Kreditgeber gepfändet werden. Was rechtlich nicht problematisch sein mag, stellt in der Praxis für viele Kreditgeber offenbar eine große Anstrengung dar. Deshalb scheint Ford hier ein gutes Geschäft mit seiner komplett automatisierten Pfändung zu wittern. Doch die Idee von Ford erinnert in groben Zügen an Leasingverträge, die Renault seine Vertragsnehmer über längere Zeit unterschrieben ließ.

Betroffen waren dabei Leasing- und Finanzierungsverträge über den kleinen Elektro-Flitzer Renault Zoe. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verträge sahen in einer Klausel vor, dass die Batterie im Falle eines außerordentlichen Vertragendes gesperrt werden sollte. Dann wäre unter anderem kein Laden der Batterie mehr möglich gewesen. Mit dem diesem Fall wurde der Bundesgerichtshof sogleich beauftragt. Da die Klausel gegen den in Deutschland gewichtigen Verbraucherschutz verstößt, wurde sie sogleich für unwirksam erklärt. Aus diesem Grund dürfen wir so schnell auch nicht mit einer Umsetzung des Patents von Ford rechnen. Doch die Frage wann und ob die automatische Pfändung auch in den Vereinigten Staaten zum Einsatz kommen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Nur, weil es rechtlich möglich wäre, bedeutet das keineswegs, dass es auch zu einer Umsetzung kommen wird. Schließlich sind Patentanträge im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ein gängiges Mittel für Unternehmen, um ein Lebenszeichen von sich zu geben.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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