Die Bundesregierung möchte das Onlinezugangsgesetz neu auflegen und die Digitalisierung der Behördenlandschaft vorantreiben. Kernpunkt der Änderungen des Gesetzes sind ein digitales Behörden-Postfach für alle Bürger sowie die Möglichkeit, zahlreiche Leistungen vollständig online zu beantragen.
BundID als zentrale Schaltstelle
Der Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums, auf den das Kabinett sich geeinigt hat, rückt die sog. BundID, die bereits seit 2019 existiert, ins Zentrum der Digitalisierungsbemühungen des Staates. Das Tool ermöglicht die Identifizierung gegenüber Behörden und kann bereits heute für einige Online-Funktionen der Ämter genutzt werden. Wirkliche Aufmerksamkeit erfuhr es jedoch erst im Rahmen der Auszahlung der Energiepreispauschale an Studierende, die ein BundID-Konto zwingend voraussetzte. Wer an sein Geld kommen wollte, musste sich registrieren und den Dienst nutzen. Die Nutzendenzahlen schossen daraufhin in die Höhe.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die BundID als digitales Postfach für alle Bürger zu nutzen. Wer in Deutschland lebt, soll demnach ausnahmslos einen Zugang erhalten. Über diesen soll ein Teil der Behördenkommunikation abgewickelt werden. So will der Staat künftig über dieses Postfach etwa informieren, wenn der Personalausweis erneuert werden muss, oder offene Fragen klären. Für die Bürger soll es möglich sein, Online-Anträge über die BundID zu stellen. Auch die allgemeine Kontaktaufnahme zu Behörden soll auf diesem Wege möglich werden.
Voraussetzung für die Nutzung ist jedoch ein Personalausweis mit digitaler Ausweisfunktion. Wer nicht über einen solchen verfügt, kann die BundID nur eingeschränkt nutzen. Hierfür ist dann ein Elster-Zertifikat nötig, das ursprünglich für die Identifizierung gegenüber dem Finanzamt gedacht war und primär im Rahmen der Online-Steuererklärung zum Einsatz kommt. Mit diesem ist der Zugriff auf alle Funktionen nötig, die nur ein geringes Sicherheitsniveau erfordern.
Wichtige Leistungen bis 2024 digital
Darüber hinaus sieht die Gesetzesänderung eine priorisierte Umsetzung der Digitalisierung besonders häufig angefragter Leistungen vor. Diese sollen noch in diesem, spätestens aber im nächsten Jahr digital beantragt werden können. Hierzu zählen die Ummeldung, die Eheschließung, die KFZ-Zulassung und -Ummeldung, der Führerscheinantrag, die Beantragung von Wohn- und Elterngeld sowie die Baugenehmigung.
Die zuständige Ministerin Nany Faeser sieht darin einen großen Fortschritt: „Spätestens 2024 werden dadurch zum Beispiel die Kfz- oder Führerscheinanmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, eine Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“.
Wichtig ist dabei, dass der digitale Weg für Privatpersonen freiwillig bleibt. Für sie wird es weiterhin möglich sein, alle Leistungen analog zu beantragen und zu beziehen. Auch ihre Behördenkommunikation können sie weiterhin vollkommen analog abwickeln. Für Unternehmen gilt das indes nicht. Nach einer Übergangszeit von fünf Jahren müssen sie alle Verwaltungsleistungen vollständig online beantragen.
Der weitere Digitalisierungsschritt, der vor allem der Effizienzsteigerung der Verwaltung dient, aber auch den Aufwand für Bürger minimieren soll, dürfte enorm teuer werden. Die einmaligen Mehrausgaben werden im Gesetzesentwurf auf 694 Millionen Euro geschätzt.
Kritik von Bitkom
Der Branchenverband Bitkom, der die deutsche Informations- und Telekommunikationsbranche vertritt, sieht in der Neureglung erwartungsgemäß eine Enttäuschung: Ihm geht der Digitalisierungsdruck nicht weit genug. Statt einer langsamen Implementierung neuer Verfahren fordert er einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. „Die Bundesregierung verpasst mit den jetzt geplanten Änderungen am Onlinezugangsgesetz die Chance, die Digitalisierung der Verwaltung wirklich konsequent voranzutreiben“, sagte der Bitkom-Präsident.
Dass klare Fristen für die Umsetzung fehlen, wird auch von FDP und Grünen moniert, was erstaunlich ist, sind beide Parteien doch Teil der Regierung, die dem Entwurf zugestimmt hat.