News

Verpflichtung zur Speicherung von Fingerabdrücken beim Personalausweis und Reisepass kommt!

Der Deutsche Bundestag hat einige Änderungen am Passgesetz vorgesehen, welche nun im finalen Stadium sind.

Gesetzesentwurf zugestimmt

Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzesentwurf zu den Änderungen bei den Reisepässen und Personalausweisen zugestimmt. Damit will der Bundestag die Sicherheit im Dokumentenwesen verbessern. Der Gesetzesentwurf ist nun in den letzten Zügen und wird die Verpflichtung der Speicherung von zwei Fingerabdrücken vorsehen. Dazu erfolgt noch, dass das Passbild digital erstellt werden muss und direkt an die Passbehörde übermittelt werden soll. Damit soll ein weiterer Schritt bei der Bekämpfung gegen das sogenannte Morphing gegangen werden. Da die heutige Technik es ermöglicht, die Passbilder von mehreren Personen zu einem Foto zusammenzufügen. Ist ein Reisepass derart manipuliert, besteht die Möglichkeit, das zwei verschiedene Personen mit diesem die Grenzen passieren können. Dabei soll der Antragsteller weiterhin die Wahl haben, ob er das biometrische Passbild im Fachhandel machen lässt. Vorher hatte das Bundesinnenministerium angedacht, die Verpflichtung einzuführen, dass die Bilder direkt in der Behörde aufgenommen werden sollen. Hiergegen haben sich jedoch die Fotografen gewährt. Allerdings sieht man immer noch eine „erweiterte Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in Behörden vor“.

Unterscheidung nach männlich, weiblich und ohne Geschlecht

Dazu sollen dann auch noch Änderungen bei der Angabe des Geschlechts erfolgen. Hier wird die Anpassung an die Standards der internationalen Zivilluftfahrtorganisation erfolgen. Also erfolgt nicht mehr nur die Unterscheidung nach männlich (M) und weiblich (F) sondern dazu noch X, für die Menschen, die weder dem einem noch dem anderen Geschlecht zuzuordnen sind. Auch sollen Kinderreisepässe angepasst werden. Die Geltungsdauer soll von bisher 6 Jahren oder längsten bis zum zwölften Lebensjahr auf ein Jahr herabgesetzt werden. Dabei darf dieser weiterhin um ein Jahr verlängert werden. Ausgenommen von der Regelung ist der biometrietauglicher Pass. Diesen soll es weiterhin mit der Gültigkeit von sechs Jahren geben. Die wahrscheinlich nicht so interessante Änderung im deutschen Passgesetz betrifft Strafgefangene. Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass diese einer Ausweispflicht ab 3 Monaten vor Entlassung aus der Haft haben sollen. Das soll dann die Wiedereingliederung der Gefangenen in den Alltag erleichtern.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"