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Tesla verstößt mit 1.800 Ladesäulen gegen deutsches Gesetz

Dass es in Deutschland mit der Energiewende eher schleppend vorangeht, ist kein Geheimnis. So soll es vor allem der lahmende Ausbau der Ladeinfrastruktur sein, der wie ein Bremsklotz agiert. Dies hat vor ein paar Wochen selbst Bundesverkehrsminister Volker Wissing öffentlich klargestellt. Dahinter steckt unter anderem der komplizierte und langwierige Genehmigungsprozess, den man beim Aufbau einer öffentlichen Ladesäule durchlaufen muss. Bei Tesla und anderen Anbietern für Ladesäulen scheinen die deutschen Behörden bei der Durchsetzung des Rechts allerdings ein Auge zuzudrücken. So ist nun bekannt geworden, dass der US-Autobauer 1.800 Ladesäulen in Deutschland streng genommen illegal betreibt.

Verstoß gegen deutsches Eichrecht

Doch Tesla steht keineswegs allein da. Vielmehr ist es eher kompliziert Anbieter zu finden, die legale Lademöglichkeiten betreiben. Grund für die Illegalität ist das Eichgesetz. Dieses sieht vor, dass bei einem Ladevorgang an einer Ladesäule richtig abgerechnet werden muss. So soll der Kunde auch wirklich nur das bezahlen, was er auch tatsächlich in Anspruch genommen hat. Damit eine Ladesäule die Kriterien des Eichgesetzes auch wirklich erfüllt, muss sie geeicht werden. Nur dann gehen die Behörden davon aus, dass der integrierte Zähler die exakte Strommenge abrechnet.

Das Eichrecht hat im Bezug auf Ladesäulen an Bedeutung gewonnen, da der Strom hier zunehmend gegen Entgelt bezogen wird. Vor einigen Monaten noch setzten hingegen viele Anbieter auf kostenfreie Lademöglichkeiten oder pauschale Zahlungsmodelle. Da man hier ohnehin keine Mehrkosten zu befürchten hatte, drückten die Eichbehörden ein Auge zu. Wie lange diese Duldung noch stattfinden wird, ist allerdings fraglich. Schließlich dürfte insbesondere Tesla vielen Behördenmitarbeitern ein Dorn im Auge sein. An den sogenannten Superchargern gibt es für den Kunden nämlich keinerlei Kontrollmöglichkeiten.

Plan von Eich-Konformität 2022 seitens Tesla ist unrealistisch

Ursprünglich wollten die Behörden dafür sorgen, dass alle Anbieter für Ladesäulen ihre Lademöglichkeiten bis 2022 im Sinne des Eichgesetzes anpassen. Allerdings scheint dieser Plan nun eher unrealistisch. Eine wirklich harte Gangart legen die Behörden aber ohnehin nicht ein. Vielmehr holen sie derzeit von den Ladesäulen-Betreibern Informationen ein. So sollen diese Auskunft darüber geben, wann die Umrüstung erfolgt sein wird. Natürlich droht ohne korrekte Eichung einer Ladesäule Betrug. Allerdings muss man dieses Risiko angesichts des Mangels an Ladesäulen wohl hinten anstellen. Wie gut man gegen den Mangel ankämpfen kann, zeigt der Berliner Vermieter GEWOBAG. Die Gesellschaft bietet ihren Mietern bald eine eigene Ladesäule auf dem persönlichen Stellplatz.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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