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Umweltbonus: Legaler Missbrauch auch 2022 deutlich erkennbar

Wer in Deutschland ein Elektroauto kauft, kassiert im Jahr 2023 noch den begehrten Umweltbonus. Nun ist herausgekommen, dass die finanzielle Zuwendung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für einige Antragsteller gleich mehrfach innerhalb eines Jahres ausgezahlt wurde.

Kleinerer Umweltbonus reduziert E-Auto-Verkauf

Um den Verkauf von Verbrenner-Alternativen anzukurbeln, rief das BAFA im Jahr 2016 den sogenannten Umweltbonus ins Leben. Dieser sah im Falle einer Zulassung von Elektroautos, Wasserstoff-Brennstoffzellen-Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybridmodellen eine vom Bund sowie der Automobilindustrie finanzierte Kaufprämie vor. Um von der Zahlung zu profitieren, mussten Käufer oder Leasingnehmer kurzerhand die Zulassungsdaten ihres Fahrzeugs bei der BAFA angeben. Infolgedessen zahlte die Behörde die individuelle Prämie aus. Schließlich richtet sich die Höhe der Umweltprämie nach der Art des Fahrzeugs. So standen beispielsweise Käufern eines vollelektrischen Autos mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro satte 6.000 Euro Umweltbonus zu.

Bei E-Autos mit einem Preis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro betrug der Bonus hingegen nur noch 5.000 Euro. Bei Plug-in-Hybriden betrug der Bonus bis zum 31.12.2022 bei einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro 4.500 Euro und bei einem Preis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro 3.000 Euro. Doch mit dem Jahreswechsel zu 2023 hat sich einiges getan. Während es für Elektroautos nur noch maximal 4.500 Euro gibt, kassieren Käufer eines Plug-in-Hybriden gar keinen Bonus mehr. Nicht nur Deutschland hat sich zur Kürzung bzw. Streichung der Bonuszahlung durchgerungen. Weltweit haben viele Staaten zurückgerudert. Das wirkt sich unmittelbar auch auf die Zulassungszahlen von Elektroautos aus. Diese sind nämlich weltweit im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen. Hier dürften fehlende finanzielle Anreize die Ursache sein.

Mehrfacher Umweltbonus für jeden vierten Antragsteller

Während sich manch einer über die Kürzung des Umweltbonus beschwert, haben andere diesen gleich mehrfach abgesahnt, wie nun das BAFA öffentlich gemacht hat. Insgesamt soll es im Jahr 2022 die stolze Zahl von 472.282 Anträgen von Privaten, Unternehmen oder Vereinen gegeben haben. Spannend ist dabei die Tatsache, dass 115.376 Personen gleich mehrfach innerhalb eines Jahres den Bonus kassiert haben. Das entspricht einem knappen Viertel der gesamten Anträge. Gegenüber den Kollegen von Golem.de wurde das BAFA dann noch etwas deutlicher. Dort gab die Behörde an, dass „die überwiegende Anzahl der Mehrfachanträge hauptsächlich von Unternehmen gestellt“ wurde.

Da nicht nur mittelständische Unternehmen, sondern auch Anbieter wie Autovermietungen und Carsharing-Firmen erfahrungsgemäß einen umfangreichen Fuhrpark vorweisen, wundert das nicht. Dennoch hat das Ganze auch einen negativen Beigeschmack. Schließlich befinden sich gemäß einer Untersuchung des Center of Automotive Management (CAM) über 16 Prozent der 2022 zugelassenen E-Autos wohl nicht mehr im Bestand der entsprechenden Unternehmen. Womöglich könnte hierin tatsächlich ein legaler Missbrauch des Umweltbonus liegen. Das bekräftigt auch ein Artikel von Welt.de. Dort konnte man die Statistik des CAM auch erstmalig einsehen.

Weiterverkauf im Ausland mit Gewinnabsicht

Stefan Bratzer, Chef der CAM, geht sogar davon aus, dass in einigen Fällen der Mehrfachanträge der Umweltbonus mit Gewinnabsicht eingeheimst wurde. Dabei kassierten die betroffenen Unternehmen zunächst die Prämie und verkauften das Fahrzeug dann wieder weiter. Insbesondere bei Privatpersonen, die sich im Jahr 2022 gleich mehrfach den Umweltbonus gesichert haben, scheint die Annahme naheliegend. Schließlich ist es eher selten der Fall, dass eine Einzelperson gleich mehrfach innerhalb eines Jahres einen Neuwagen zulässt. Insbesondere ein Weiterverkauf im Ausland scheint für einige ein durchaus interessantes Modell zu sein.

Vor einem Verkauf musste das Fahrzeug im Jahr 2022 noch eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten vorweisen. Dies hat sich 2023 geändert. Mit der Erhöhung der Mindesthaltedauer auf 12 Monate hat das BAFA auf die Problematik des legalen Missbrauchs der Prämie gekonnt reagiert. Neu ist das Problem im übrigen nicht. So verzeichnete die Behörde bereits in den Vorjahren Mehrfachanträge. Neben der Erhöhung der Mindesthaltedauer sowie der Reduktion der Förderprämie hat die BAFA im übrigen auch bei der Nutzung durch Unternehmen reagiert. So sollen ab 1. September 2023 nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen können.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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