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Unlautere Geschäftspraktiken: Google erneut zu Millionenstrafe verurteilt

Nach dem EU-Kartellverfahren und einem Verstoß gegen die DSGVO, muss sich Google erneut vor Gericht verantworten, diesmal wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Das Handelsgericht in Paris hat den Suchmaschinengiganten im Zuge dessen zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 Millionen Euro verurteilt, wie die französische Zeitung Le Figaro berichtet.

Google: 2 Mio. Euro Geldstrafe in Frankreich

Grund für die Geldstrafe in Millionenhöhe, die Google nun zahlen muss, sind mehrere Klauseln in den Vertriebsverträgen für App-Entwickler oder Start-ups. Sie verpflichten die Entwicklerinnen und Entwickler, die App-Preise innerhalb einer Preisspanne festzulegen, die seitens Google vorgegeben wird. Problematisch dabei: Google selbst erhält eine Provision von 30 Prozent auf die App-Käufe.

Gleichzeitig habe sich der Konzern aber auch vertraglich eine uneingeschränkte Nutzung sämtlicher, auch vertraulicher, Informationen eingeräumt. Zudem habe sich Google vollständig von der Haftung und Gewährleistung gegenüber den Entwicklern entbunden. Das Handelsgericht in Paris sieht darin unlautere Geschäftspraktiken.

Bereits im Jahr 2018 wurde der Fall von der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsprävention (DGCCRF) gemeinsam mit dem französischen Finanzminister Bruno Le Maire vor Gericht gebracht worden. Auch Apple warf Le Maire „missbräuchliche Geschäftspraktiken“ vor, wie Le Figaro seinerzeit bereits berichtete.

Sieben Klauseln müssen entfernt werden

Die betroffenen und vom Gericht beanstandeten Verträge stammen bereits aus Mai 2015 und Juli 2016. Dabei listet das Gericht insgesamt sieben Klauseln auf, die es als nicht rechtens erachtet und bei denen Google nachbessern muss.

Diese sollen von Google innerhalb von drei Monaten aus den Verträgen entfernt werden. Für jeden Verzugstag soll zusätzlich eine Geldstrafe von 10.000 Euro fällig werden, heißt es weiter. Google hingegen argumentiert, dass sich die Verträge seit 2016 stark weiterentwickelt hätten und einige der kritisierten Klauseln bereits entfernt worden seien. Auch der eigene Provisionssatz habe sich mittlerweile geändert und solle aktuell nur noch bei 15 Prozent der Umsetze liegen, die Entwickler, die wenige als eine Million Dollar pro Jahr bei Google Play verdienen, betragen. Apple hingegen möchte seinerseits ebenfalls 30 Prozent Provision vom Kuchen abhaben.

In einer Erklärung, die Google an Le Figaro übersandt hat, bedauert das Unternehmen die Entscheidung des Handelsgerichts Paris und nimmt diese zur Kenntnis. Aktuell überlege man noch, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Fall gegenüber Apple wird derzeit noch vom Gericht untersucht.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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