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GmbH-Gründungen und Handelsregistereintragungen bald online möglich

Da am 1. August Bestimmungen zur Umsetzung einer Digitalisierungsrichtlinie der EU in Kraft treten, werden GmbH-Gründungen und Handelsregistereintragungen auch in Deutschland digital möglich. Wer ein entsprechendes Unternehmen gründen und/oder eintragen lassen möchte, muss folglich bald keine Behörde mehr besuchen.

Weniger Aufwand, weniger Kosten

Die EU-Digitalisierungsrichtlinie wurde bereits im Jahr 2019 beschlossen. Sie soll es Privatpersonen wie Unternehmen leichter möglich machen, Geschäftstätigkeiten online durchzuführen. Die EU verspricht sich davon zum einen einen niedrigschwelligen Zugang und damit eine Förderung entsprechender Aktivitäten und zum anderen ein enormes Einsparpotential. Müssen Betroffene künftig nicht mehr zwingend vor Ort vorsprechen, können Gebäude- sowie Personalkosten eingespart werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann sieht darin einen Fortschritt: Seiner Ansicht nach nutzt der Bund „gezielt die Chancen der Digitalisierung, um die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands zu erhöhen“ und gibt Gründern die Möglichkeit, sich „vornehmlich der Verwirklichung ihrer Geschäftsideen [zu] widmen“ – und nicht der Bürokratie. Besonders wichtig erscheint das vor dem Hintergrund der von der Ampel-Koalition attestierten schwachen Digitalisierungslage, deren Bewältigung ein zentrales Regierungsziel darstellt.

Zahlreiche Verwaltungs- und Rechtsumstellungen

Im Vorfeld der Ermöglichung von Online-Gründungen mussten zahlreiche Verwaltungs- und Rechtsvorschriften umgestellt werden. Ein erster Schritt bestand etwa darin, notarielle Beglaubigungen von Willensbekundungen künftig auch online zu ermöglichen. Hierfür können fortan auch Videokonferenzen genutzt werden. Auch die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen ist fortan auf diesem Wege möglich. Dadurch wird es möglich, dass etwa auch Zweigniederlassungen online gegründet und dafür nötige Urkunden und Informationen digital eingereicht werden können.

Ab dem 1. August werden diese Möglichkeiten beinahe allen Gründungsinteressierten offenstehen. Auch Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister können fortan online beglaubigt werden. Ausgenommen sind nur wenige Vorgänge der Sachgründung, bei der das für die GmbH-Gründung nötige Kapital nicht in Geld-, sondern in Sachform hinterlegt wird. Sind die zu hinterlegenden Gegenstände selbst beurkundungspflichtig, muss weiterhin der klassische Weg beschritten werden.

Umstellungen der Bekanntmachungen

Gleich mit umgestellt wird das Bekanntmachungswesen. Bisher müssen Änderungen in Registern mehrfach gemeldet werden. Sie werden dann nicht nur im Register eingetragen, sondern auch auf einem separaten Portal bekanntgegeben. Künftig entfällt diese Zweiteilung. Das bisher existierende Bekanntmachungsportal wird geschlossen. Stattdessen werden Auskünfte aus dem Handelsregister ab August kostenlos möglich sein. Für Unternehmen spart das Zeit und Geld. Auch der Staat kann Kosten einsparen. Für an Auskünften interessierte Personen ändert sich der Informationsweg. Die Bundesregierung erreicht damit trotz Budgetkürzung ein Digitalisierungsziel.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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