Eine Reform der Grundsteuer brachte erst vor wenigen Tagen die Steuerplattform Elster zum Erliegen. Immerhin müssen knapp 36 Millionen Grundstücke aus ganz Deutschland komplett neu bewertet werden und die entsprechende Steuererklärung muss elektronisch abgegeben werden. Mit dem neuen Portal Grundsteuererklärung für Privateigentum erfolgt die Übermittlung nun auch ganz ohne Elster-Zertifikat.
Grundsteuererklärung für Privateigentum: Portal gestartet
Nach dem Elster-Crash hat das Bundesministerium für Finanzen ein neues Internetportal zur Grundsteuerreform an den Start gebracht. Es hört, ganz pragmatisch, auf den Namen „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ und ist ab sofort über die eigene Website erreichbar.
In nur wenigen Schritten kannst du selbst anhand mehrerer Fragen prüfen, ob du das Tool nutzen kannst. Hier gilt es anzugeben, wer die Grundsteuererklärung abgibt, wer der Eigentürmer war oder ist und in welchem Bundesland das Grundstück liegt.
Insgesamt elf Bundesländer sind derzeit für die Nutzung zugelassen. Hessen, Hamburg oder Bayern hingegen beispielsweise nicht. Der Vorteil für Privatpersonen läge darin, dass hier kein Elster-Zertifikat benötigt werde. Sämtliche Angaben können direkt über die Homepage eingegeben und verarbeitet werden.
Vorbereitung vereinfacht den Prozess
Das Bundesministerium für Finanzen empfiehlt zudem, sich für die Grundsteuererklärung vorzubereiten. So gilt es beispielsweise, verschiedene Unterlagen zusammenzusammeln. Dazu zählt das Informationsschreiben des Bundeslandesmit beigefügtem Beiblatt oder Datenstammblatt, das Grundsteuerportal, sowie optional ein Grundbuchauszug, Einheitswertbescheid, Kauf-/Schenkungsvertrag, Teilungserklärung bei Wohnungseigentum oder Bau- / Vermessungsunterlagen.
Angaben zur Größe des Grundstücks, Steuernummer, Bodenrichtwert, Baujahr des Gebäudes und einige weitere Informationen sollten vor der Durchführung idealerweise bekannt sein. Alles, was du wissen musst, findest du direkt in der Sektion der „Häufig gestellten Fragen“ im Portal.
Die Nutzung des Service Grundsteuererklärung für Privateigentum ist zudem kostenlos und auch für mehrere Grundstücke möglich. Zur Registrierung benötigst du eine E-Mail-Adresse, sowie deine Steuer-ID. Nach der Anmeldung bekommst du einen Freischaltcode per Post zugeschickt, woraufhin du dann deine Steuererklärung abgeben kannst.
- Auch interessant: Elektromobilität: Mangel an Ladesäulen steht Energiewende im Weg
Bis wann muss ich die Grundsteuererklärung abgeben?
Die Reform der Grundsteuer ist am 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Dabei kann die Steuererklärung hingegen erst seit dem 01. Juli elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31. Oktober 2022.
Auf Basis der Angaben werden dann die neuen Grundsteuerwerte festgesetzt, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Alle Details zur Reform der Grundsteuer findest du auch noch einmal auf der Themenseite des Bundesministeriums der Finanzen.