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Supermärkte müssen defekte Elektrogeräte zurücknehmen

Nach einer langen Übergangsfrist sind nun auch Supermärkte und Discounter verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Die Regelung trat zum 1. Juli in Kraft – und ist mit einigen Ausnahmen und Vorbehalten versehen.

Das Ziel: mehr Recycling

Mit der neuen Verpflichtung wurde eine EU-Verordnung umgesetzt, die bereits im Jahr 2012 erlassen wurde. Mit ihr zielt die EU darauf, Elektroschrott zu vermeiden und die Recyclingquote zu erhöhen. Das wiederum steht im Dienst ökonomischer wie ökologischer Nachhaltigkeit. Für Privatpersonen bedeutet die neue Regelung dabei vor allem eine leichtere Entsorgungsmöglichkeit alter Elektrogeräte: Während bisher vor allem kommunale Sammelstellen für die Annahme verantwortlich waren, kann nun ganz einfach der nächste Supermarkt angesteuert werden.

Die Unternehmen, die die Geräte entgegennehmen, dürfen sie anschließend nicht einfach entsorgen: Sie sind verpflichtet, für eine Wiederverwendung, eine Weiterverwertung oder ein Recycling der angenommenen Geräte zu sorgen. Die Anordnung zielt damit in eine ähnliche Richtung wie das Recht auf Reparatur, das der US-Bundesstaat New York eingeführt hat, oder der Umweltbonus zur Reparatur von Elektrogeräten, den die Stadt Leipzig testweise eingeführt hat.

Nicht jeder Laden ist verpflichtet

Die Rücknahmepflicht betrifft dabei nicht jedes Einzelhandelsunternehmen. Unter die neue Regelung fallen ausschließlich solche Unternehmen, die selbst Elektrogeräte verkaufen. Ferner muss eine bestimmte Mindestgröße vorliegen: Supermärkte, Discounter und Drogerien müssen mindestens eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern bedienen; auf Elektrogeräte spezialisierte Geschäfte sind hingegen bereits ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet.

Eine weitere Einschränkung betrifft die Größe des abzugebenden Elektrogeräts: Beträgt die Kantenlänge mehr als 25 Zentimeter, muss das Gerät nur angenommen werden, wenn im Gegenzug ein neues Elektrogerät gekauft wird. Bei kleineren Geräten entfällt diese Kaufverpflichtung. Die Rückgabe eines großen Flachbildfernsehers dürfte damit schwieriger vonstattengehen als die eines Toasters.

Einzelhandel sieht sich gut vorbereitet

Der Einzelhandel sieht sich als gut vorbereitet. Antje Gerstein, Geschäftsführerin des Handelsverbandes Deutschland, teilte mit, der Einzelhandel sei gewappnet und „mit seinen Vorbereitungen auf der Zielgeraden“. Aldi, Lidl, Edeka und Rewe haben bereits erklärt, die neue Verfügung in allen Märkten unkompliziert umzusetzen.

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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