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Telegram muss Bußgeld in Millionenhöhe zahlen

Nachdem Telegram seinen Hals mehrfach aus der Schlinge der Justiz ziehen konnte, muss der umstrittene Messengerdienst nun offenbar ein Bußgeld in Millionenhöhe hinnehmen. Als Grund gibt das Bundesamt für Justiz (BfJ) Verstöße gegen das NetzDG an.

Telegram verstößt gegen NetzDG

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) stellt einen der wichtigsten Verhaltenskataloge für Messengerdienste und soziale Netzwerke dar. Hier steht insbesondere der richtige Umgang mit Themen wie Hatespeech und strafbaren Inhalten im Fokus. Dass Telegram aufgrund diverser Verstöße gegen selbiges ein hohes Bußgeld drohen könnte, hat man schon zu Jahresbeginn gemutmaßt. Die Verstöße gegen das NetzDG kommen dem Service nun teuer zu stehen. So hat das Bundesamt für Justiz am Montag, den 17. Oktober 2022, mitgeteilt, dass man dem Unternehmen mit Sitz in Dubai gleich zwei Bescheide zugestellt habe. Insgesamt soll die Strafzahlung über 5 Millionen Euro umfassen. Insbesondere das schlechte Beschwerdemanagement des Messengers steckt hinter dem horrenden Bußgeld.

So kann das Unternehmen bis heute wohl keinen Meldeweg vorweisen, der im Sinne des NetzDG ist. Ein Problem sei nicht nur, dass die User nicht gesetzeskonform Beschwerden über fragwürdige oder gar strafrechtlich relevante Inhalte einreichen können. Obendrein hat Telegram selbst in Deutschland noch immer keine ladungsfähige Anschrift. Dies ist hierzulande Pflicht, um in Kontakt mit Behörden und Gerichten treten zu können. Während die nicht vorhandene inländische Adresse „nur“ mit 875.000 Euro Bußgeld zu Buche schlägt, wiegt das Bußgeld für das mangelhafte Beschwerdeverfahren mit 4,25 Millionen Euro deutlich mehr. Dass die Bundesregierung eine härtere Gangart gegen den Messenger einlegt, wurde bereits im Februar diesen Jahres deutlich. Da forderte man Telegram zur Sperrung von 64 Kanälen auf.

Messenger ist schwer zu erreichen

Über ein Jahr hat das Bundesamt für Justiz eigenen Angaben zufolge versucht, dem Unternehmen ein rechtsverbindliches Schreiben zuzusenden. Hierbei handelte es sich um eine Ladung zur Anhörung. In Dubai war eine Zustellung wohl nicht möglich. Dies versuchte man fast ein ganzes Jahr erfolglos. Dementsprechend war es für die Behörde unausweichlich, die Anhörung öffentlich auszuschreiben. Hierfür erschienen die Schreiben im von allen lesbaren Bundesanzeiger. Das öffentliche Anhörungsschreiben schien von Erfolg gekrönt gewesen zu sein.

So habe sich infolgedessen eine Anwaltskanzlei gemeldet, die angab, für Telegram tätig werden zu wollen. Von Erfolg gekrönt war die Kontaktaufnahme wohl aber nicht. Da auch die zuständige Kanzlei nichts Gewichtiges gegen die Anschuldigungen hervorbringen konnte, sah sich die Justizbehörde dazu gezwungen, das Bußgeld gegen Telegramm zu verhängen. Nach erfolgreichem Zugang am 10. Oktober 2022 bleibt dem Messenger nun noch ein wenig Zeit, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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