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Twitter: Verstoß gegen NetzDG könnte zu Millionenbußgeld führen

Twitter droht hierzulande ein empfindliches Bußgeld in Millionenhöhe. Dahinter steckt ein Verstoß gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). So soll der Kurznachrichtendienst seine Löschpflichten missachtet haben. Hängt das womöglich mit den Umstrukturierungen von Elon Musk als neuen Chef des sozialen Netzwerks zusammen?

Twitter missachtet Löschpflicht

Seitdem der umstrittene Technische-Visionär Elon Musk im Oktober 2022 die Chefetage von Twitter bezogen hat, jagt eine Negativschlagzeile die nächste. Insbesondere in den ersten Tage nach Übernahme des Kurznachrichtendienstes durch Musk wurde deutlich, dass dieser das einst so beliebte soziale Netzwerk womöglich langsam aber sicher in den Abgrund treiben könnte. So setzte der Tesla-Chef vor allem bei den Ausgaben von Twitter einen dicken Rotstift an. Von den umfangreichen Sparmaßnahmen war nicht nur die Serverstruktur betroffen, wodurch Experten Einbußen bei der Stabilität der Webseite befürchten. Obendrein rollte eine regelrechte Entlassungswelle über das Unternehmen mit dem ikonischen blauen Vogellogo. Insbesondere die personellen Maßnahmen könnten jedoch für Twitter nun teuer werden. So hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) nun bekanntgegeben, dass es gegen den Kurznachrichtendienst ein Verfahren eingeleitet habe.

Es steht der Vorwurf im Raum, dass das soziale Netzwerk „gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat“. Hierfür möchte die Behörde offenbar bereits jetzt „hinreichende Anhaltspunkte“ gesammelt haben. Dies geht aus einer öffentlichen Mitteilung des BfJ hervor. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, läge ein schwerer Verstoß gegen das NetzDG vor. Dieses sieht nämlich vor, dass Inhalte, die offensichtlich rechtswidrig sind, binnen einer Frist von 24 Stunden gelöscht werden müssen. Der Verstoß könnte gemäß Bußgeldkatalog dafür sorgen, dass Twitter ein Bußgeld bis zu 25 Millionen Euro zahlen muss. Aufgrund des zeitlichen Zusammenhangs mit den massenhaften Entlassungen bei Twitter kann man wohl von einem unmittelbaren Zusammenhang ausgehen. Musk hat offenbar nicht mehr genügend Mitarbeiter, um der Löschpflicht im erforderlichen Maße nachkommen zu können.

Beleidigende Tweets als Ursache

Wirklich fest steht die Bußgeldzahlung durch Twitter allerdings noch nicht. Für einen tatsächlichen Verstoß gegen die Löschpflicht müsste nämlich eine Systematik erkennbar sein. Einzelne Verstöße genügen dabei in der Regel nicht. Aus der Mitteilung des BfJ geht hervor, dass man in diesem Fall durchaus von einem systematischen Verstoß sprechen kann. So soll es sich wohl um beleidigende Aussagen handeln, die über einen „Zeitraum von rund vier Monaten auf Twitter veröffentlicht und der Anbieterin von Twitter von Nutzerinnen und Nutzern als rechtswidrig angezeigt“ wurde. Nun ist es an Twitter, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Sollte sich der Verdacht auf Seiten der Behörde erhärten und gibt das zuständige Gericht das „Go“, steht wohl einem Bußgeldbescheid gegen den Kurznachrichtendienst nichts mehr im Wege.

Jens Scharfenberg

Gaming und Technik waren stets meine Leidenschaft. Dies hat sich bis heute nicht geändert. Als passionierter "Konsolero" und kleiner "Technik-Geek" begleiten mich diese Themen tagtäglich.

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