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Wohnungssuche in Zeiten von Corona: Regeln, Einschränkungen und Pflichten

Das Gröbste ist überstanden, die Corona-Krise scheint abzuflauen. Was die Zukunft bereithält, ist jedoch ungewiss. Deshalb zögern viele Makler und Vermieter immer noch bei Wohnungsbesichtigungen und bieten Mietinteressenten inzwischen eine virtuelle Wohnungsbesichtigung an. Näheres zu den coronabedingten Regeln und Einschränkungen bei der Wohnungssuche erfährst du hier.

Wohnungsbesichtigungen und das Coronavirus

Jede Krise schafft neue Chancen – dies gilt auch für Wohnungsbesichtigungen. In der Corona-Krise setzten Vermieter wie GCP vermehrt auf virtuelle Wohnungsbesichtigungen. Eine virtuelle Wohnungsbesichtigung bei GCP bietet zahlreiche Vorteile: Du kannst dir Wohnungen in anderen Städten ansehen und dich somit bereits auf deinen Umzug einstimmen. Zudem hast du sofort eine Ahnung, ob die Wohnung denn überhaupt für dich infrage kommt. GCP bietet Mietinteressenten eine kompetente Beratung und unterstützt dich bei der Wohnungssuche.

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Was sich geändert hat

Obwohl wir die dunkelsten Tage der Corona-Krise vorläufig hinter uns gelassen haben, ist der Alltag immer noch durch das Virus bestimmt. Vor allem der Wohnungsmarkt hat unter der Krise gelitten, denn monatelang waren Wohnungsbesichtigungen nicht erlaubt. Auch Umzüge fanden nur selten statt, die Abstandsregeln mussten in jeder Situation gewahrt werden. Mittlerweile hat sich die Situation etwas gelockert, Wohnungsbesichtigungen sind wieder möglich. Allerdings müssen sowohl Makler als auch Mietinteressenten nach wie vor bestimmte Regeln beachten:

  • Massenbesichtigungen: Trotz starker Lockerungen seit dem Höhepunkt der Corona-Krise sind Massenbesichtigungen nach wie vor nicht erlaubt. Potenzielle Mieter freuen sich darüber, denn es ist viel schöner, wenn man eine Wohnung ganz in Ruhe besichtigen kann.
  • Hygiene- und Abstandsverordnungen: Bei Wohnungsbesichtigungen gilt die Maskenpflicht. Außerdem sollten alle Anwesenden die Hände desinfizieren, auf Händeschütteln muss vorerst verzichtet werden. Auch die Abstandsregeln müssen eingehalten werden – das Bundesarbeitsministerium verlangt einen Abstand von mindestens anderthalb Metern.
  • Mieter haben das Hausrecht: Es kommt immer wieder vor, dass bestimmte Mieter Wohnungsbesichtigungen wünschen. In solchen Fällen einigt man sich auf eine virtuelle Besichtigung.

Virtuelle Wohnungsbesichtigungen dank Digitalisierung

Wenn es wegen des Coronavirus mit einer gewöhnlichen Besichtigung nicht ganz so klappen will, weicht man ganz einfach auf eine virtuelle Besichtigung aus. Für eine virtuelle Wohnungsbesichtigung wird der potenzielle Mieter auf einen realitätsnahen Rundgang durch die Wohnung mitgenommen. Dafür benötigt der Vermieter eine spezielle Software, die es ermöglicht, das Objekt lebendig und dynamisch zu präsentieren. Interessenten können sich die Wohnung auf ihrem Smartphone ansehen. Der Vorteil liegt darin, dass man sich das Objekt mehrmals ansehen und die Meinung von Freunden oder Verwandten einholen kann.

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Umziehen während der Corona-Krise

Die perfekte Wohnung ist gefunden, der Mietvertrag abgeschlossen: Doch wie steht es ums Umziehen, und ist dies in Zeiten von Corona überhaupt möglich? Mittlerweile haben sich die Regelungen gelockert, sodass ein Umzug in allen Bundesländern erlaubt ist. Es gelten jedoch nach wie vor die vom Bundesministerium verhängten Kontaktbeschränkungen. Die Ansteckungsgefahr steigt bei einem Umzug nicht, solange alle Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch die Abstandregeln sollten unbedingt befolgt werden, um das Risiko zu mindern. Ein Umzug darf nicht stattfinden, wenn die umziehende Person unter Quarantäne steht.

Was Mieter und Mietinteressenten bei der Wohnungssuche beachten müssen

Wohnungsbesichtigungen setzen immer ein gewisses Maß an Taktgefühl voraus. In der Corona-Krise kommt dies besonders stark zum Vorschein. Wenn sich jeder an die Regeln hält, gehen Wohnungsbesichtigungen trotz Corona reibungslos über die Bühne. Abstandsregeln spielen nach wie vor eine wichtige Rolle. Achte darauf, dass jederzeit ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zwischen dir und den anderen Anwesenden besteht. Manche Mieter beharren darauf, dass Mietinteressenten die Wohnung nur in Überschuhen betreten. Es lohnt sich, im Voraus nachzufragen, ob zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erwünscht sind.

Die Vorteile einer virtuellen Wohnungsbesichtigung

Eine virtuelle Wohnungsbesichtigung via 360 Grad Live Video bietet zahlreiche Vorteile für potenzielle Mieter. Zwar lässt sich nichts mit einer „echten“ Besichtigung messen, doch erkennst du bei einem virtuellen Rundgang sofort, ob die Wohnung zu dir passt oder eben nicht.

  • Unnötige Besichtigungstermine vermeiden: Bei einem virtuellen Rundgang erkennst du sofort, ob eine Wohnung deinen Anforderungen entspricht. Du musst keine langen Reisezeiten in Kauf nehmen, sondern kannst die Wohnung besichtigen, wann immer es dir passt.
  • Wohnungsbesichtigung vom Sofa aus: Egal, ob du einen langen Tag hinter dir hast oder am Samstagmorgen endlich ausschlafen möchtest: Eine virtuelle Wohnungsbesichtigung ist jederzeit möglich. Mach es dir auf dem Sofa bequem und sieh dir mehrere Wohnungen in Ruhe an.
  • Meinungen austauschen: Wen du dir nicht ganz sicher bist, kannst du Freunde oder Verwandte zurate ziehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Wohnung gemeinsam mit deinen künftigen WG-Mitbewohnern virtuell zu besichtigen.
  • Kosten sparen: Du musst weder für Bahntickets noch für Benzin Geld ausgeben. Wenn dir eine bestimmte Wohnung besonders gut gefällt, kannst du sie auch reell besichtigen.

Eine virtuelle Wohnungsbesichtigung via 360 Grad Live Video erlaubt es dir, auch während der Corona-Krise deinen Umzug zu planen. Du kannst dir die Wohnung mehrmals in aller Ruhe ansehen und die Meinung von Freunden und Familie einholen. Virtuelle Wohnungsbesichtigungen folgen dem Trend zur Digitalisierung und bieten einfache Lösungen für Vermieter, Mieter und Mietinteressenten.

Quelle
haufe.deumzugsauktion.debr.de

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