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Untermietvertrag: Kostenlose Vorlage, Tipps & Rechtliches

Ein Untermietvertrag ist die rechtliche Grundlage, wenn du deine Mietwohnung oder einzelne Räume davon privat (!) untervermieten möchtest. Ganz so trivial ist dieser Vorgang allerdings nicht: In diesem Artikel erklären wir dir, was du zum Thema Untervermietung beachten musst und wie du einen ordentlichen Vertrag aufsetzt, der alle relevanten Punkte beinhaltet.

Untermietvertrag: Das sagt der Gesetzgeber

Die folgenden Punkte gehen näher darauf ein, welche Voraussetzungen für eine Untervermietung gelten und worauf du im Vorfeld achten musst.

1. Erlaubnispflicht: Ist dein Vermieter einverstanden?

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass dein Vermieter der Untervermietung zustimmt. Jede Untervermietung ist erlaubnispflichtig, das heißt, ohne ausdrückliche Erlaubnis hat dein Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. In diesem Sinne darf der Vermieter auch Informationen zur Person des Untermieters einfordern.

Falls du deine gesamte Wohnung vermieten willst, greift die Rechtslage nach § 540 BGB. Bei einzelnen Räumen ist § 553 BGB maßgebend.

Sollte dein Vermieter die Erlaubnis verweigern, kannst du deinen Anspruch einklagen oder das bestehende Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist kündigen.

Achtung: Als gewerblicher Mieter hast du keinen Anspruch auf Untervermietung!

2. Besteht ein berechtigtes Interesse?

Einfach gesprochen: Es muss einen nachvollziehbaren Grund für die Untervermietung geben, mit dem der Vermieter einverstanden ist. Beim Einzug von Familienangehörigen ist dies jedoch nicht erforderlich.

Wichtig ist die klare Abgrenzung von Besucher und Untermieter. Sobald jemand seinen Lebensmittelpunkt in deine Wohnung verlegt (etwa durch Anschriftänderungen), gilt er per Gesetz als Untermieter.

3. Ist der Nutzungszweck mit dem Untermieter geklärt?

Der Untermieter darf deine Wohnung nur zu dem Zweck nutzen, den du als Hauptmieter mit deinem Vermieter vereinbart hast – in der Regel geht es dabei um Wohnraum. Gewerbliche oder anderweitige Nutzungszwecke darf der Vermieter ablehnen. Auch die Untervermietung an Touristen ist normalerweise unzulässig.

Darüber hinaus sind folgende Punkte zu klären:

  • Wie wird die Mitnutzung von Telefon, Internet und Fernsehen geregelt?
  • Soll eine Kaution geleistet werden?
  • Ist der Untermieter über die Hausordnung informiert?
  • Gibt es einen Untermietzins? (Achtung, einkommenssteuerpflichtig!)
Stimmen beide Parteien dem Vertrag zu, steht der Schlüsselübergabe nichts mehr im Weg

Zur Hilfestellung haben wir für dich eine Word-Vorlage erstellt, in der du die jeweiligen Stellen [Adressen, Angaben in Klammern, Leerfelder] nur noch an deine Situation anpassen musst. Wir wollen jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass je nach Umstand weitere Punkte hinzugefügt werden müssen:

Fazit: Sprich zuerst mit dem Vermieter

Bevor du unnötig Zeit in die Ausarbeitung eines Untermietvertrags investierst, solltest du zuallererst mit deinem Vermieter darüber sprechen. Du hast die Erlaubnis? Sehr gut. Dann kannst du direkt mit unserer Vorlage weitermachen – wir drücken die Daumen, dass alles reibungslos klappt!

Weitere Vorlagen findest du hier:

Simon Lüthje

Ich bin der Gründer dieses Blogs und interessiere mich für alles was mit Technik zu tun hat, bin jedoch auch dem Zocken nicht abgeneigt. Geboren wurde ich in Hamburg, wohne nun jedoch in Bad Segeberg.

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